Sehr geehrte Fragestellerin,
die Versicherung kann nicht darauf bestehen, dass der Wagen repariert wird.
In diesem Falle haben Sie jedoch nur Anspruch auf die Netto-Reparaturkosten, die Sie später, wenn Sie den Wagen vielleicht doch reparieren lassen, nachfordern können.
Denken Sie bitte bei der Abwicklung des Schadens auch an die Kostenpauschale in Höhe von € 25,00 und die ERstattung der Gutachterkosten, die Sie fordern können.
Im Übrigen werden bei Verkehrsunfällen überhalb der Bagatellgrenze von € 700,00 auch immer die Rechtsanwaltskosten gezahlt, sodass es sich in diesem Fall bei eindeutiger Schuldfrage immer empfiehlt, rechtlichen Rat zu suchen, um nicht auf Geld zu verzichten, was Ihnen schadensrechtlich zusteht.
Erfahrungsgemäß weisen einen die gegnerischen Versicherungen auf diese Zahlungen und Möglichkeiten natürlich nicht hin.
Wenn Sie mögen und der Schaden überhalb der Bagatellgrenze liegt (€ 700,00 brutto), kann Ihnen meine Kanzlei mit der Abwicklung des gesamten Schadens kostenlos zur Verfügung stehen, da die Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 (WhatsApp)
Web: http://www.anwalt-prime.de
E-Mail:
Hallo Herr RA Hoffmeyer,
mit Ihrer Hilfe bekommen wir nun das Geld ausgezahlt per V-Scheck. Ich danke Ihnen auch für das Angebot, dass Sie eintreten wollen gegen die Versicherung. Aber mit dem Hinweispunkt an die Versicherung, dass sicherlich keine höheren Kosten durch einen Anwalt entstehen sollen seitens der Versicherung, wird der Scheck ausgehändigt.
Ich finde, dass auch mal Erfolge in Ihrem Forum veröffentlicht werden sollen.
- bereits beantwortet -
Sehr geehrte Fragstellerin,
denken Sie bitte auch noch an die € 25,00 Kostenpauschale, die Ihnen zusteht.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen herzlichen Dank für Ihre positive Bewertung und die netten Worte.
Bei allen weiteren Fragen stehe ich Ihnen in Zukunft auch jederzeit über die Direktanfrage zur Verfügung.
Schön, dass die Angelegenheit so reibungslos abgewickelt werden konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt