Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten sich so schnell wie möglich – am besten zunächst telefonisch – mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen; lassen Sie sich zunächst die (gegnerische) Schadensmeldung übermitteln, damit Sie wissen, aus welchem Grund Ansprüche gegen Ihre Versicherung angemeldet worden sind und in welchem Umfang.
Es steht sehr zu vermuten, dass (Sie werden eingetragener Halter des Kfz sein) ein anderer Unfallbeteiligter anhand Ihres Kfz-Kennzeichens die Haftpflichtversicherung ermitteln lassen hat (das geht im Internet bspw. über den Zentralruf der Autoversicherer).
Daraufhin werden die Ansprüche des Gegners bei Ihrer Versicherung (gegebenenfalls über einen Rechtsanwalt) angemeldet worden sein.
Das sollten Sie so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung abklären und dabei zunächst keine weiteren Angaben zu der Angelegenheit machen. Denn die Sache kann sehr schnell recht unangenehme strafrechtliche Konsequenzen haben. Der Tatvorwurf der Unfallflucht kann sehr schnell im Raum stehen; ob eine Trunkenheitsfahrt im Nachhinein nachweisbar ist, ist eher zweifelhaft, vermag ich aber auch nicht vollständig auszuschließen aufgrund Ihres "Black-outs".
Bei den im Raum stehenden Vorwürfen kann jedenfalls auch sehr schnell die Fahrerlaubnis in Gefahr sein. Ferner müssen Sie bedenken, dass der Versicherungsschutz gefährdet sein kann, wenn strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen.
Da Sie ferner gegenüber Ihrer Versicherung grundsätzlich verpflichtet sind, zu antworten, sollten Sie auch deshalb unverzüglich auf die Anfrage reagieren. Konkrete Angaben zu der Angelegenheit (die Ihnen offensichtlich ohnehin nicht erinnerlich sind) würde ich in jedem Fall zunächst vermeiden.
Ich gehe sicher davon aus, dass die bei der Versicherung eingegangene Schadensmeldung des Unfallgegners Ihnen bereits weiterhelfen wird.
Wenn Sie die Details über einen möglichen
Unfallhergang haben, könnte auch bei der zuständigen Polizeibehörde angefragt werden, ob dort eine Unfallsache gemeldet worden ist; es kann auch gut möglich sein, dass Ihrer Versicherung bereits eine polizeiliche Unfallmeldung vorliegt – anhand dieser kann die zuständige Polizeibehörde und das polizeiliche Aktenzeichen ermittelt werden. Dann könnte man sehr schnell abklären, ob in dieser Sache auch durch die Polizei ermittelt wird.
Angesichts der durchaus ernst zunehmenden drohenden Folgen der Sache in versicherungs-, verkehrs- & strafrechtlicher Hinsicht sollten Sie in Erwägung ziehen, einen Rechtsanwalt in der Sache zu beauftragen, der sich zunächst für Sie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung meldet, um weitere Einzelheiten der Angelegenheit in Erfahrung zu bringen. Jedenfalls sollten Sie selbst in der beschriebenen Form auf die Anfrage Ihrer Versicherung unverzüglich reagieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 23.06.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Danke für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Ich werde einen Anwalt aufsuchen. Können Sie mir einen Ihrer Kollegen für einen solchen Fall empfehlen oder können Sie diesen Fall übernehmen ?
Danke und Mit freundlichen Grüßen.
Sehr geehrter Fragesteller,
selbstverständlich können wir die Sache übernehmen; können Sie uns per E-Mail oder Fax die Unterlagen der Versicherung übersenden? Unsere Kontaktdaten sind hier hinterlegt oder auf unserer Internetseite zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Rößler, LL.M.