Privat Geld geliehen - nun Darlehensvertrag (rückwirkend)
| 09.10.2013 12:28 |
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einem Freund in den letzten vier Jahren regelmäßig Geld geliehen, das meiste davon im letzten Jahr. Insgesamt beläuft sich der Betrag nun auf knapp 15.000€. Wir haben darüber keinen schriftlichen Vermerk.
Wir sind zu der Übereinkunft gekommen, dass wir einen Darlehensvertrag darüber machen. Diesen Vertrag haben wir gestern aufgesetzt und auch unterzeichnet.
Er lautet wie folgt:
Darlehensvertrag
zwischen
xxx, wohnhaft in xxx, (Darlehensgeber)
und
xxx, wohnhaft in xxx, (Darlehensnehmer)
Darlehensgewährung
Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen in Höhe von:
15.000,00€
Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Darlehensvertrag den Erhalt des Darlehensbetrages.
Das Darlehen ist in monatlichen Raten von 600,00€, beginnend mit dem Folgemonat nach Unterzeichnung, zurück zu zahlen. Zahlungen des Darlehensnehmers werden zunächst auf etwaige Kosten, dann zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.
Der Darlehensnehmer gewährt dem Darlehensgeber folgende Sicherheiten:
Anspruch des Darlehensnehmers gegen seine(n) Auftraggeber unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen des
§850 c ZPO.
Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag gibt die vollständige Vereinbarung der Vertragsparteien wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen von der Schriftformerfordernis.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist X.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Ort, Datum
Wir beide haben den Vertrag gestern unterschrieben.
Meine Frage: Ist dieser Vertrag wirksam und rechtlich bindend, auch wenn das Darlehen bereits vorher ausgezahlt wurde? Ab wann und wie kann ich rechtlich gegen die andere Person vorgehen, wenn ich ab November kein Geld erhalte?
-- Einsatz geändert am 09.10.2013 12:40:38