Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Sie haben nach Ihrer Schilderung ein Darlehen gegeben, das zu einem bestimmten Termin zurückzuzahlen war. Dieser Termin ist verstrichen, so dass der Rückzahlungsanspruch fällig ist, und sich der Gegner in Verzug befindet.
Sie könnten jetzt einen Anwalt mit dem Inkasso beauftragen, wobei klar sein muss, dass Sie dessen Gebühren zunächst zu tragen haben, weil Sie der Auftraggeber sind. Allerdings haben Sie einen Erstattungsanspruch gegen den Gegner.
Von daher sieht Ihre Rechtsposition positiv aus.
Das Problem ist nun, die Anschrift des Gegners ausfindig zu machen. Ohne eine Anschrift kann auch ein Anwalt nicht tätig werden.
Ob die Ermittlung möglich ist, und zu welchen Kosten, kann hier nicht abschließend geklärt werden. Grundsätzlich ist es aber möglich, Personen ausfindig zu machen.
Mit freundlichen Grüßen