Sehr geehrte Ratsuchende,
rechtlich betrachtet haben Sie mit Ihrem Freund einen Darlehensvertrag geschlossen. Ohne abderweitige Vereinbarung können Sie einen solchen Darlehensvertrag jederzeit kündigen und den Gesamtbetrag zurückfordern.
Von diesem Kündigungsrecht können Sie daher nun Gebrauch machen und Ihren Freund mit der Kündigung auffordern, zu zahlen. Zahlt er nicht, müssen Sie ihn mahnen und ihn damit in Verzug setzen. Sodann haben Sie die Möglichkeit z.B. einen Manhnbescheid und anschließend einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen oder sogleich auf Zahlung zu klagen.
Im Falle einer Klage oder bei Übergang des Mahnverfahrens in das gerichtliche Verfahren aufgrund Widerspruches gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid benötigen Sie wegen der gegebenen amtsgerichtlichen Zuständigkeit keinen Rechtsanwalt, sondern können den Prozess auch selbst führen, wovon jedoch im Allgemeinen abzuraten ist.
Ob und wie Sie tätig werden ist, sofern Sie nicht rechtsschutzversichert sind, eine wirtschaftliche Entscheidung, die Sie selbst treffen müssen. Denn für die entstehenden Kosten haben Sie zunächst einmal einzustehen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt