Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Nach den Unterhaltsleitlinien wird Einkommen im Zusammenhang mit einer Ausbildung auf den Unterhalt verrechnet. Da es sich um kein überobligatorisches Einkommen handelt. Jedoch werden von dem Einkommen notwendige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Praktikum (z.B. Fahrtkosten) abgesetzt und solange das Kind minderjährig ist, wird nur 1/2 des bereinigten Einkommens auf den Barunterhalt angerechnet.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
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