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Home-Office/Corona Virus

14. März 2020 19:28 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Zusammenfassung

Keine Verpflichtung zum Home-Officve beim Corona Virus

Hallo,

ich habe eine Frage. Ich bin Vollzeit angestellt in einer Behörde, aktuell ohne Home-Office Ausübung (erfülle dafür nicht die dienstinternen Vorraussetzungen). Nun steht seit gestern zur Debatte das wegen dem Coronvirus unsere Abteilung komplett Homeoffice machen soll. Im Team gibt es einen Dienstlaptop den man bisher nutzen durfte wenn man tageweise zu Hause arbeiten musste (z.B. wegen Handwerker im Haus.) Diesen wird aber meine Vorgesetzte nutzen, falls die Behörde geschlossen wird. Wir sollen über ein Program mit unserer privaten Laptop/Computer auf den Dienstcomputer schalten können um zu arbeiten. Nun ist es aber so dass mein Laptop kaputt gegangen ist und ich diesen damit nicht nutzen kann. Ich habe aktuell keine finanziellen Mittel diesen zu ersetzen. Auch kann ich mir im Bekanntenkreis keinen Ersatzlaptop leihen. Kann ich von meinen Arbeitgeber "verlangen" das er mir entsprechende IT zur Verfügung stellt falls die Behörde geschlossen wird? Was ist wenn ich nicht von zu Hause arbeiten kann? Ist mein Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben zwei unterschiedliche Fragen gestellt, die ich gerne beantworte:
1.) Home Office
Es ist bereits bezeichnend, dass Sie die internen Voraussetzungen für ein Home-Office
bisher nicht erfüllt haben. Woher kommt diese Zusatzqualifikation plötzlich.
Arbeitsrechtlich müssen Sie nichts tun, was Sie bisher nicht durften, freiwillig geht immer!
Da Sie den „Dienst" Laptop bisher immer benutzen durften, wenn SIE ihn benötigt hatten,
empfehle ich, dem Anliegen des Arbeitgebers grundsätzlich zu entsprechen.
2.) Arbeitsmittel
Allerdings muss der Arbeitgeber Ihnen entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung stellen,
wenn die Anbindung mit Ihren Geräten nicht funktioniert (z.B. weil diese defekt sind) und die
Anbindung an das Büro ermöglichen (Ihr Internet-Zugang muß wohl vorhanden sein).
Idealer Zeitpunkt, um für einen Zuschuß zu einem Neukauf anzufragen. Denn die Reparatur wird ggf. zu lange dauern, falls sie überhaupt angenommen wird oder möglich ist.
Allerdings sollten Sie den Defekt nicht vorgaukeln! Das könnte dann nämlich unschöne arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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