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Plichterbe

| 16. Oktober 2008 20:19 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,

ist es möglich sein Pflichterbe auch anzutreten wenn die Eltern noch leben?

16. Oktober 2008 | 20:33

Antwort

von


(400)
Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

der Anspruch auf das jeweilige Pflichtteil entsteht erst mit dem Tod Ihrer Mutter oder Ihres Vaters.

Wenn Sie das Pflichtteil vorher schon ausgezahlt haben möchten, geht dies nur in Einvernehmen mit Ihren Eltern, nicht aber gegen deren Willen.

Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


Bewertung des Fragestellers 16. Oktober 2008 | 20:43

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 16. Oktober 2008
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ANTWORT VON

(400)

Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
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RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Sozialrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Zivilrecht