Sehr geehrter Ratsuchender,
1.
Nach § 2332 Abs. 2 BGB
verjähren die hier einschlägigen Pflichtteilsergänzungsansprüche Ihrer Tante gegenüber dem Beschenkten (§ 2329 Abs. 1, Abs. 2 BGB
) innerhalb von drei Jahren nach dem Eintritt des Erbfalls, also am dritten Todestag Ihrer Großmutter.
Nach Ihren Angaben können Sie sich also jetzt – nach vier Jahren – mit Erfolg auf die Einrede der Verjährung berufen.
2.
Am Lauf der Verjährung ändert auch die erneute Umschreibung des Hauses auf Sie alleine nichts, da insofern ausschließlich die damalige Schenkung der Erblasserin maßgeblich ist.
3.+4.
Die beiden Fragen erübrigen sich, weil den Ansprüchen Ihrer Tante verjährungsbedingt eine Einrede entgegensteht, die von Ihnen im Streitfall lediglich geltend gemacht werden muss (§ 214 Abs. 1 BGB
) und Sie somit dauerhaft zur Leistungsverweigerung berechtigt.
5.
Dementsprechend können auch die öffentlichen Träger von Sozialleistungen weder bei Ihnen (und Ihrer Schwester) noch bei Ihrer Tante aus dem Grundstück Rückgriff für erbrachte Leistungen nehmen.
6.
Soweit Sie sich also mit Ihrer Schwester über den Eigentumsübergang einig sind (etwa gegen Ausgleichszahlung), steht einem endgültigen Erwerb nichts im Wege.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen zum Verständnis stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Geyer
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte