Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. wie sollen wir uns verhalten, um wenigstens Schmerzensgeld zu bekommen und wie schätzen sie die Aussicht ein, dass meiner Mutter Schmerzensgeld zusteht?
Gem. § 1 ProdHaftG
schuldet der Hersteller eines Produkts Schadensersatz, wenn durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt wird.
Ein Fehler liegt gem. § 3 ProdHaftG
vor, wenn das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände erwartet werden kann. Maßstab hierfür ist die berechtigte Erwartung der Allgemeinheit bezüglich aller Umstände, der Darbietung und des Gebrauchs des Produktes im maßgeblichen Zeitpunkt. Zu unterscheiden sind drei Fehlerkategorien: Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler und Instruktionsfehler.
Ein Fabrikationsfehler entsteht während der Herstellung. Er haftet nur einzelnen Stücken an und beinhaltet eine Abweichung des konkreten Stücks vom allgemeinen Standard, den der Hersteller für die Produktserie vorgesehen hat und an dem der Verwender seine Sicherheitserwartungen orientiert. Zu ihnen gehören insbesondere die sogenannten Ausreißer, nämlich Fabrikationsfehler, die trotz aller zumutbarer Vorkehrungen unvermeidlich sind.
Ob ein Fehler vorliegt wird vom Sachverständigen für chirurgisch invasive Implantate und deren Werkstoffe beurteilt. Die Erfolgsaussichten können daher momentan nicht eingeschätzt werden.
2. Ist die Prothese beim Hersteller richtig aufgehoben,
nein
müsste sie nicht eher zur Prüfung an eine neutrale Einrichtung übergeben werden?
Ja, dafür ist Sachverständiger für chirurgisch invasive Implantate und deren Werkstoffe zuständig, z.B. http://www.bsm-mp.de/mitglieder/name/40-mitglieder/14-holzwarth-ulrich
3. Wie kann es sein, dass Ärzte trotz ständiger besuche 8 Jahre nicht die Ursache des Problems finden konnten?
Hier muss man prüfen, on ein Befunderhebungsfehler vorliegt, z.B. durch das Unterlassen der notwendiger Untersuchungen.
4. Es steht im Raum, die Achse des Gelenks sei falsch, was bedeutet, dass ein Arzt die Prothese falsch eingebaut hat.
Nach dem Einsetzen des Prothese muss der Arzt prüfen und dokumentieren (!) , dass die Prothese passt. Das muss geprüft werden.
5. An wen können wir uns wenden und wie sind die einzelnen Schritte?
Sie können sich entweder an Ihre Krankenkasse oder an einer Schlichtungsstelle wenden. Dort wird – für Sie kostenlos- ein Gutachten erstellt zu den Fragen der Behandlungs- und Herstellungsfehler. Dazu hier:
http://www.arzthaftung-wegen-behandlungsfehler.de/sachverstaendige/29-schlichtungstelle
6. Ich möchte vermeiden, dass der Hersteller die Prothese "verschwinden" lässt und somit das wichtigste Beweismittel fehlt.
Ja, dann sollen Sie die Prothese nicht an den Hersteller schicken (lassen).
Dazu Urteile hier:
http://www.arzthaftung-wegen-behandlungsfehler.de/urteile-zum-medizinrecht/70-produkthaftung-bei-herstellung-einer-hueftgelenks-totalendoprothese-hueftkopf-ist-fabrikationsfehlerhaft
http://www.arzthaftung-wegen-behandlungsfehler.de/urteile-zum-medizinrecht/68-produkthaftung-schmerzensgeldanspruch-fuer-die-psychische-belastung-durch-ein-fehlerhaftes-medizinprodukt-fehlerhafte-hueftendoprothese
Die Information kann für Sie auch nützlich sein:
http://www.arzthaftung-wegen-behandlungsfehler.de/medien/pdf/Knieprothese.pdf
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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