Sehr geehrte(r) Ratsuchende8r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Mit dem Abstreiten des Vertrags und dem hilfsweisen Widerruf des Vertrags haben Sie erst einmal alles richtig gemacht, um die Forderung abzuwehren. Mehr können und müssen Sie vorerst nicht tun.
Rein vorsorglich sollten Sie aber auch gegenüber dem Mobilfunkbetreiber, der die Forderung für dieses Unternehmen beitreibt, dieser unberechtigten Forderung widersprechen. Evtl. kann so noch verhindert werden, dass Sie diesen Betrag zahlen müssen bzw. dass der Betrag an das Unternehmen weitergeleitet wird. Diese Mitteilung können Sie unter Angabe der Kundennummer und Rechnungsnummer formlos an den Mobilfunkanbieter schicken.
Mit dem Abstreiten des Vertragsschlusses bzw. dem hilfsweisen Widerruf ist die Sache oftmals schon erledigt. Es kann gut sein, dass Sie von dieser Sache nichts mehr hören.
Falls Sie allerdings in eine Abo-Falle geraten wären und auch in der nächsten Rechnung wieder dieser Betrag aufgeführt wird, müsste die Forderung erneut abgestritten werden. Ggf. wären dann auch weitere Schritte gegen dieses Unternehmen notwendig, um weitere Forderungen zu vermeiden. Sie sollten dann diese unberechtigte Forderung auch nicht mehr begleichen und sich auch nicht durch evtl. Mahnungen unter Druck setzen lassen. Erst wenn wider Erwarten ein Mahnbescheid käme, müssten Sie reagieren.
Sofern Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, sind Sie nicht zur Zahlung verpflichtet. Das Unternehmen müsste im Zweifel nachweisen, wann und wie der Vertrag abgeschlossen wurde. Da die Unternehmen dies in aller Regel nicht können, werden sie es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Vorerst müssen Sie also nichts weiter unternehmen, wenn sich die Gegenseite nicht mehr bei Ihnen meldet. Die nächste Mobilfunkrechnung sollten Sie natürlich genau prüfen. Wird die Forderung nicht mehr oder nicht erneut geltend gemacht, dürfte sich die Sache endgültig erledigt haben. Ist diese dubiose Forderung erneut aufgeführt, besteht wie oben beschrieben ggf. weiterer Handlungsbedarf.
Sofern sich die Sache noch nicht durch Ihre sofort eingeleiteten Abwehrmaßnahmen erledigt haben sollte, bin ich natürlich gern bereit, Sie anwaltlich zu vertreten. Auch größere örtliche Entfernungen sind heute durch den Einsatz moderner Medien wie E-Mail, Telefon und Fax kein Hindernis mehr. Sie können mich dann unter den angegebenen Kontaktdaten erreichen. Dias hier schon gezahlte Erstberatungshonorar würde dann selbstverständlich angerechnet werden.
Nur der guten Ordnung halber möchte ich darauf hinweisen, dass die Kosten für eine (weitere) anwaltliche Vertretung wahrscheinlich in einer Höhe liegen werden, die noch gut in den SB fallen.
Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
zunächst einmal vielen herzlichen Dank für Ihre ausführliche und verständliche Antwort. Ich habe nun bei der Telekom gegen den Posten der Rechnung widersprochen, mit dem mir die € 4,99 abgerechnet worden sind. Ausdrücklich habe ich erwähnt, dass die übrige Rechnung von dem Widerspruch unberührt bleiben soll. Die Rechnung wird allerdings in Kürze von meinem Konto eingezogen werden. Gibt es hier eine Möglichkeit, an die Anspruch stellende Firma direkt heranzutreten ohne hier unverhältnismäßige Kosten zu produzieren?
Ich werde natürlich Ihren Rat beherzigen und unabhängig vom aktuellen Sachverhalt meine nächsten Rechnungen kritisch prüfen. Sollten hier wieder Abrechnungen statt finden, würde ich mich wieder bei Ihnen melden und Ihnen gerne das Mandat übertragen.
Nochmals möchte ich Ihnen nochmals für die kompetente und auch für einen juristischen Laien verständliche Antwort danken.
Sehr geehrter Ratsuchender,
erst einmal vielen Dank für Ihr nettes Lob. Ich freue mich, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
An die Firma kann man herantreten, wenn man die Kontaktdaten in Erfahrung bringt, also Namen und Anschrift. Die große Frage ist allerdings, ob man die Firma auch wirklich erreicht, da es sich oftmals um reine Briefkastenfirmen handelt. Kommt man aber an die Firma heran, kann man versuchen, den abgebuchten Betrag von dort zurückzufordern, falls die Telekom trotz Ihrer Meldung den vollen Betrag abbucht. Allerdings wird kaum zu erwarten sein, dass dieses Unternehmen freiwillig den Betrag zurück erstattet. Eine anwaltliche oder sogar gerichtliche Rückforderung des Betrags von 4,99 Euro würde allerdings Kosten verursachen, die zum Grundbetrag außer Verhältnis stehen und diesen bei weitem überschreiten. Wenn also keine freiwillige Rückzahlung erfolgt, wäre es sehr gut abzuwägen, ob an die Anspruch stellende Firma herantritt. Sinnvoll wäre dies m. E. natürlich dann, wenn weitere Forderungen gestellt würden.
Evtl. könnten Sie noch klären, ob eine teilweise Rückbuchung der Rechnung möglich wäre, was ich allerdings für relativ unwahrscheinlich halte. Die meisten Banken können nur die Gesamtforderung zurückbuchen lassen, was dann bedeuten würde, dass Sie den berechtigten Teil wieder an die Telekom überweisen müssten.
Ich hoffe, ich konnte damit die Nachfrage beantworten und drücke Ihnen die Daumen, dass sich die Sache schon durch Ihr Handeln erledigt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin