Hallo,
ich bin O2-Kunden und habe in meinem Mobilfunk-Tarif eine Auslandsoption. Diese Preise sind aber höher als von der EU vorgegeben. Angeblich würde dann die Höchstpreise lt. EU-Richtlinie für das Roaming nicht gelten, da ich einen gesonderten Auslands-Tarif habe.
Ich habe nach Rückkehr aus meinem Urlaub bei O2 die erhöhten Gesprächskosten reklamiert, jedoch verweisen diese auf die Auslandsoption. Dadurch wäre die EU-Verordnung nicht mehr gültig.
Beispiel: Für ankommende Anrufe werden mir 0,19 €/Min zzgl. 0,75 €/Anruf berechnet. Für eingehende Anrufe 0,75 €/Anruf, ab der 61 min. 0,15 €7Min. SMS-Versand kostet 0,10 €/SMS.
Laut EU-Verordnung dürfen ankommenden Anrufe 0,08 € und abgehende Anrufe 0,29 € kosten.
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Ist es korrekt das bei einer gebuchten Auslandsoption die EU-Roaming-Preise dann nicht mehr gelten?
Für eine kurze Rückinfo wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei der von Ihnen erwähnten EU-Norm handelt es sich mit VO (EU) 531/2012 handelt es sich um eine Verordnung, die unmittelbar für sämtliche Mitgliedsstaaten gilt und nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Allerdings ist zu beachten, dass es sich bei den genannten Gebührensätzen um Netto-Beträge handelt, zu denen die jeweilige Umsatzsteuer hinzukommt, Art. 8 Abs. 2 VO. Somit können die Ihnen berechneten Gebühren bis zu 19% über den in der VO genannten Tarifen liegen.
Ferner ist zu beachten, dass die VO nur für das EU-Ausland gilt. In Staaten wie Norwegen, Island oder der Schweiz gilt die Gebührenbeschränkung damit ebenso wenig, wie außerhalb Europas. In diesen Fällen ist es durchaus zulässig, dass Ihre Tarifoption höhere Gebühren vorsieht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.