Sehr geehrte Fragestellerin,
leider muss ich Ihre Hoffnung enttäuschen. Bei der von Ihnen geschilderten Konstellation werden Sie Ihren Namenswunsch nicht verwirklichen können.
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 gibt es zwar die Möglichkeit, dass Ehegatten denselben Doppelnamen führen und diesen auch an ihre Kinder weiter geben. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur, wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits einen Doppelnamen führt (z.B. aus einer Vorehe) und wenn die Ehegatten diesen Doppelnamen als neuen Ehenamen bestimmen. Eine Kombination aus Ihren beiden Geburtsnamen als Doppelname für Sie beide ist leider nicht möglich.
Es bestünde noch die Möglichkeit, bei der Eheschließung vorläufig keinen Ehenamen zu bestimmen und dies später nachzuholen, allerdings möchte ich Ihnen keine Hoffnung auf eine baldige Gesetzesänderung machen.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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