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Name des Prozessvertreters

22. Juli 2020 17:44 |
Preis: 25,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwältin Elisabeth v. Dorrien

Wie finde ich den Namen des Prozessvertreters eines vorliegenden, abgeschlossenen Gerichtsverfahrens; Aktenzeichen und Wortlaut des anonymen (keine Angaben zu Kläger, Beklagten, Prozessvertreter) Urteils liegt vor.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider gibt es hier kein eindeutig zu empfehlendes Vorgehen. Manchmal werden in anonymisierten Urteilen zwar nicht die Namen des Klägers und des Beklagten genannt, aber diejenigen der jeweiligen Prozessvertreter bezeichnet. Oftmals ist dies aber auch nicht der Fall.

Dann bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, beim jeweiligen
Gericht anzurufen, das Aktenzeichen zu nennen und um Mitteilung über den Prozessvertreter zu bitten. Einen Anspruch auf Nennung des Namens haben Sie leider nicht.

Sie können aber einen Grund anführen, weshalb Sie den Namen gerne haben möchten ( zum Beispiel ein ähnlich gelagertes Verfahren in eigener Sache, bei dem ein spezialisierter Anwalt benötigt wird).

Eine weitere Möglichkeit wäre, einen Anwalt darum zu bitten, beim Gericht nach dem Namen des Kollegen zu fragen. Einem Anwalt würde das Gericht vielleicht eher antworten als einer Privatperson, denn das Gericht würde möglicherweise befürchten, hier Werbung für einen Rechtsanwalt zu betreiben, was natürlich nicht zulässig wäre.

Üblicherweise verweisen Gerichte bei der Suche nach einem speziellen oder spezialisierten Anwalt auf die zuständige Rechtsanwaltskammer. Damit wäre Ihnen hier natürlich nicht unmittelbar geholfen, dennoch wäre es ein weiterer Weg, an den Namen des Anwaltes zu gelangen.

Allerdings bleibt es auch hier fraglich, ob die Rechtsanwaltskammer einen Kollegen namentlich benennen würde (aus den gleichen Gründen wie beim Gericht). Da Sie ja aber ein spezielles Verfahren mit Aktenzeichen benennen können, wäre der Weg über die Rechtsanwaltskammer vielleicht der erfolgversprechendste. Über das Internet können Sie leicht herausfinden, welche Rechtsanwaltskammer in dem jeweiligen Gerichtsbezirke die zuständige ist.

Wenn noch etwas unklar geblieben ist, fragen Sie gerne nach. Vorerst verbleibe ich mit freundlichen Grüßen!

Elisabeth v. Dorrien
Rechtsanwältin

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