Schadensersatz für schlechte Verhandlung vor Gericht
| 17. Juni 2009 14:07
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Preis:
30€
Historischer Preis
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Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Einen schönen guten Tag!
Nachfolgend unsere Email an die Kanzlei vom 11. Febr. 2009
Nachdem wir RA im August 2005 eine Erstbewertung
in Sachen Falk Fond 75 erhalten haben , waren wir uns sehr sicher durch
die Kanzlei gut vertreten zu sein. Im Sept. 2007 hat der RA dieKanzlei verlassen und wir wurden vom dem anderen RA in Sachen Falk Fond 75 weiterhin gut
vertreten. Die Aussagen der Herren waren zur Sache immer sehr positiv!
Wir hätten vor Gericht sicherlich gute Chancen
Gründe dafür wären:
z. B. Haustürgeschäft,
Käufer von Schrottimmobilien können optimistisch in die Zukunft blicken usw.
Nun zum Resultat:
Wir wurden von einer sehr jungen RAin vertreten, die erst am 09. Febr. 2009 erfährt, dass sie uns am 11. Febr. 2009 vor Gericht vertreten soll.
Diese Information hat sie uns tel. am Abend des 09. Febr. 2009 mitgeteilt, nachdem
wir bereits 2mal an diesem Tag bei der Kanzlei angefragt hatten. Wir waren doch sehr verwundert, dass mit uns kein Kontakt aufgenommen wurde. Unserer Meinung nach,
konnte die RAin unsere Interessen bei Gericht nicht angemessen vertreten, weil sie
die Aktenlage in so kurzer Zeit gar nicht überblicken konnte. Wir Fragen uns natürlich, konnte der Gerichtstermin aus Gründen des Vaterschaftsurlaubes unseres RA
nicht um 2 Monate verschoben werden? Oder sollten wir mit der RAin ins offene Messer laufen lassen?
Gleich nach Eröffnung des Gerichtstermins, wurde durch die Beklagte BANK
(den Namen dürfen wir nicht nennen)
moniert, wir hätten uns mit der Bank nicht in Verbindung gesetzt, sondern gleich eine Klage eingereicht.
Was ja nicht stimmt:
Am 22.12.2006 den Darlehensvertrag wegen arglistiger Täuschung widerrufen. Leider wusste die RAin nichts darüber!
· Warum wurde in Ihrem Hause kein weiterer Kontakt bei der BANK aufgenommen?
· Warum wurde vor der Klage kein Angebot über eine gütliche Einigung getroffen?!
·
Wir hätten die BANK dann immer noch verklagen können und hätten die Möglichkeit
gehabt unsere Erfahrung mit der BANK in den Medien und im Internet zu veröffentlichen.
Fazit:
Die BANK wird nicht zur Rückabwicklung des Darlehens verurteilt -- sondern
es gibt einen Vergleich von 12 % auf die Restschuld vom 01.01.2008 das ergibt
eine Summe von ca. 3.600 €. Was natürlich Peanuts ist bei einem Darlehen von
insgesamt 40.000 €. Außerdem war es der BANK sehr wichtig, dass wir und
die Kanzlei über den heutigen Vergleich stillschweigen
halten müssen!! Warum wohl?!
Wir erwarten eine Stellungnahme unserer Beschwerde und eine entsprechende
Entschädigung für die misslungene Vertretung vor Gericht.
Bitte informierten Sie Ihre Berufshaftpflicht und beantragen eine Deckungszusage,
damit wir zu einer gütlichen Einigung kommen.
Die Vers. der Kanzlei hat fast 3 Monaten folgende Antwort gegeben:
Nach Dursicht der Unterlagen ist die Vers. der Meinung das der Kanzlei keine schuldhafte Pflichtverletztung vorgeworfen werden kann. Maßgeblich haben wir die Voraussetzung eines verbunden Geschäfts nicht nachweisen können. Die Vers. verweist auf einen Beschluß mit dem AZ.: 15 O 177/07, bei der Beteiligung über einen Treuhändler ebenfalls abgelehnt wurde!
Die Vers. empfiehlt daher die geltend gemachten Ansrüche als unbegründet zurückzuweisen!
Ich möche Sie jetzt bitten, mir bei dem Einsprung zu helfen und
eine Schadensersatzforderung von z. B. 5000 € zu erwirken
Danke und mit freundlichem Gruß
Trifft nicht Ihr Problem?
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Klage
Bewertung des Fragestellers
20. Juni 2009 | 17:56
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Der Anwalt hat sich sehr für den gesamten Fall interessiert, nicht nur für den Verhandlungstag vor dem Landgericht! Ich versuche jetzt mit dem Anwalt mein Recht durchzufechten! Da ich aber finanziell nicht in der Lage bin den Anwalt zu bezahlen, muss ich erst von meiner Rechtsschutvers. eine Deckungszusage erhalten.
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