Sehr geehrte Fragestellerin,
Aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
In dem Gütetermin wird das Gericht zunächst auf einen Vergleich hinwirken. In der Regel wird man versuchen sich in der Mitte zu treffen. Erst wenn diese Vergleichsverhandlungen scheitern, wird das Gericht in die mündliche Verhandlung eintreten. Vor allem erfolgt dann auch eine Beweisaufnahme.
In Ihrer Angelegenheit sehe ich hier die größten Schwierigkeiten.
Zwar handelt es sich bei den Gutachten der Friseursalons nur um Privatgutachten, doch haben auch diese einen starken Beweiswert. Um diese Angaben zu entkräften und zu beweisen, dass Sie die Haarverlängerung fachmännisch korrekt durchgeführt haben, rate ich Ihnen dringend, mit Ihrem Rechtsanwalt zu besprechen, dass ein vom Gericht veranlasstes neutrales Gutachten in Auftrag gegeben wird.
Sie können dem Gericht selbstverständlich alles vorlegen, was Ihre fachmännische Arbeit untermauert. Wenn Sie also über Anschauungsmaterial verfügen, welches auf den Fall bezogen ist, so können Sie dies als Beweis anbieten.
Außerdem können Sie Zweifel an der Objektivität der Privatgutachten vortragen, da die Eigentümer dieser Friseursalons mit der Gegnerin bekannt sind.
Ein vom Gericht eingeholtes Gutachten kann dann nicht nur beweisen, dass Sie ordnungsgemäß gearbeitet haben, sondern auch, dass die Schäden durch die Kundin selbst verursacht wurden.
Des Weiteren müssen Sie beweisen, dass es sich bei den verwendeten Materialien um die vereinbarte Qualität handelt. Dies können Sie eventuell über den geschlossenen Vertrag machen. Auch ein neutraler Gutachter kann Angaben zu den verwendeten Materialien machen.
Beachten Sie aber, dass ein solches Gutachten die Kosten des Rechtsstreits erhöht. Die Kosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)
Diese Antwort ist vom 16.06.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Also müsste ich die Kosten zahlen, wenn wir uns auf ein Vergleich einigen??????
Oh man... kann ich irgendwie um die Verhandlung rum kommen um KOsten zu sparen? Mir gehts jetzt echt drum, kosten so niedrig zu halten wie möglich. Ist mir mitlerweile egal, ob ich im Recht bin oder nicht.
Wie hoch schätzen Sie die Gerichtskosten?
Liebe Grüsse
Sehr geehrte Fragestellerin,
es steht Ihnen frei sich jederzeit auf einen Vergleich einzulassen. Wenn Sie bereit sind die Forderung der Gegenseite zu erfüllen und Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten zu tragen, so können Sie sich auch schon vor dem Gerichtstermin einigen, sodass keine Gerichtskosten mehr anfallen. Sie können sich auf jeden beliebigen Betrag einigen, den die Gegenseite bereit ist zu akzeptieren, ob das die sinnvollste Lösung für Sie ist, sollten Sie dringend mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen.
Die Höhe der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten hängt von der Höhe des Streitwerts ab. Da mir nicht bekannt ist, wie hoch Ihre Vergütung für die Haarverlängerung war, kann ich Ihnen hier keine genauen Angaben machen.
Bei einem Streitwert von 1000 € würden 165,00 € an Gerichtskosten und 443,57 € (inkl. MwSt und Abrechnung nach dem RVG) an Rechtsanwaltskosten anfallen, wenn Sie sich erst in der Gerichtsverhandlung einigen. In der Regel trägt dann aber jede Partei ihre eigenen Rechtsanwaltskosten.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)