Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie den Schaden nicht verursacht haben, sollten Sie dem Einbehalt der Kaution widersprechen.
Die Beweislast sieht folgendermaßen aus.
Macht die Charterfirma einen Schaden geltend, so muss sie diesen beweisen bzw. hier dann beweisen, dass Sie für die Entstehung des Schadens verantwortlich sind. Dies könnte die Firma durch Vorher-Nachher-Fotos oder entsprechende Protokolle machen.
Sie müssten dann zur Abwehr der Forderung im Zweifel beweisen, worauf Sie sich berufen, nämlich dass Sie eben den Schaden nicht verursacht haben, wenn die Firma ihre Beweise vorlegt. Sie teilen mit, es habe eine Grundberührung am Bug gegeben. Hierfür haben Sie Zeugen.
Sie teilen auch mit, die Charterfirma habe Ihnen einen Schaden am Heckpropeller in Rechnung gestellt. Hier können Sie mittels der Zeugen versuchen nachzuweisen, dass Sie nicht für den Schaden verantwortlich sind.
Der Ausgang eines möglichen Verfahrens kommt also darauf an, welcher Beweis am glaubhaftesten ist.
Wenn Sie beweisen können, dass es keinerlei Heckschaden gegeben haben kann (Zeugen), dann könnte es für die Charterfirma schwierig werden.
Wenn Sie die Ansprüche der Firma abwehren können, dann können Sie auch die Anwaltskosten ersetzt verlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:
Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht
Sehr geehrte Frau Türk,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Ich habe der Kautionsabrechnung per Einschreiben Einwurf widersprochen und die Kautionssumme in voller Höhe mit Fristsetzung zurückgefordert.
Zwischenzeitlich habe ich vor Fristablauf eine Antwort des Unternehmens bekommen. In diesem haben sie mir schlechte Bilder zugesendet, auf denen der Schaden mäßig zu erkennen ist und angeführt, das nach einem Check des Bootes eine Unwucht des Antriebes festgestellt wurde. Am Tag unserer Abreise wurde uns aber gesagt, dass der Propeller gegen einen Ersatzpropeller getauscht würde, damit die nächste Crew gleich starten kann. Dies wiederspricht sich.
Vor unserer Charter sei diese Unwucht nicht festgestellt worden. Nach deren Angaben wurde uns das Boot am Übergabetag vorgeführt und das Protokoll von uns unterschrieben. Das ist richtig. Das Unterwasserschiff ist natürlich nicht vorgeführt worden. Auch eine Probefahrt gab es nicht. Wir hätten den Schaden also gar nicht feststellen können. Auch bei Fahrtbeginn ist uns nichts aufgefallen. Genauso wie am Rückgabetag. Das Fahrverhalten war also unverändert.
Die Beweisführung des Unternehmens ist für mich nach wie vor nicht schlüssig, die Bilder nicht hilfreich. Die Forderung mMn ungerechtfertigt und ungenügend belegt.
Was kann von uns noch getan werden um den Schaden abzuwenden? Ist es sinnvoll das Geld durch das Kreditinsstitut zurückholen zu lassen? Wie aussichtsreich wäre ein Verfahren und wie glaubhaft sind voraussichtlich (deren und unsere) Beweise und Aussagen für einen Richter?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe (gerne auch telefonisch)
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Ratsuchender,
es kommt drauf an, ob Sie beweisen können, dass das Unternehmen hier unrecht hat. Das Unternehmen muss beweisen können, dass Sie den Schaden verursacht haben. Wenn es seine Beweisführung auf eine Abnahme vor Reise stützt, so kann dies mE nicht greifen, da diese Besichtigung vorher eben nicht den Propeller/ Schraube bzw. Probefahrt beinhaltete.
Da Sie mit mehreren Personen unterwegs waren, hätten Sie hier ja genügend Zeugen.
Insofern sollte Sie bei Ihrem Standpunkt bleiben und das Geld nicht zahlen.
Ein GGericht wird sämtliche Beweise würdigen. Ich sehe gute Erfolgschancen auf Ihrer Seite. Allerdings kenne ich die unterzeichneten Papiere und Fotos nicht, so dass meine Aussage unter Vorbehalt gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Wibke Türk
Rechtsanwältin