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Versicherung zahlt nicht kompletten Schaden

12. Januar 2008 15:37 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christoph Lattreuter

Ich hatte am 06.12.2007 einen Autounfall, wo mir jemand in den rechten Kotflügel reingefahren ist. Ich hatte ein Gutachten erstellen lassen vom TÜV Rheinland und dieses wurde der Versicherung des Unfallsverursachers der HUK Coburg zugesendet. In dem Gutachten sind aufgelistet Reparaturkosten ohne MwSt. 1046,52 Euro + 19 % Mehrwertsteuer 198,84 Euro = Reparaturkosten mit MwSt. 1245,36 Euro. Zusätzlich werden 4 Tage für die Reparatur angesetzt. Die HUK hat mir aber nur 1046,52 Euro überwiesen. Hab ich nicht noch das Anrecht die fehlenden 198,84 Euro zubekommen? Bekomme ich nicht für die 4 Tage Reparatur nicht auch noch Geld für einen Mietwagen (nach meiner Erkenntnis einen Pauschalbetrag)? Was kann ich tun, damit ich das fehlende Geld noch bekomme? Gibt es fertige Schriftwerke für so was? Schriftlich habe ich von der HUK noch nichts.Danke für die Hilfe.

Sehr geehrter Ratsuchender,

für ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:

Grundsätzlich können Sie bei Reparatur sowohl die angefallene Mehrwertsteuer verlangen, als auch einen pauschalierten Nutzungsausfallschaden oder tatsächlich angefallene Mietwagenkosten geltend machen.

Diese Positionen können Sie jedoch nur ersetzt verlangen, sofern das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde.

Zum Nachweis muss eine entsprechende Reparaturrechnung vorgelegt werden, in der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist (diese beweist also deren Anfallen).

Gleichzeitig spricht eine tatsächliche Reparatur für den Nutzungswillen während der Ausfallzeit (ein Nutzungswillen ist für die Entstehung eines pauschalierten Nutzungsausfallersatzanspruchs erforderlich).

Zur Höhe des pauschalierten Nutzungsausfallschadens gibt es eine von der Rechtsprechung verwandte Tabelle von Sanden / Dannen / Küppersbusch, in der der Ausfallschaden nach dem Fahrzeugtyp bemessen wird.

Es sollte daher ausreichend sein, der Versicherung Dauer des Nutzungsausfalls und Fahrzeugtyp mitzuteilen.

Den aktuellen Betrag für Ihr Fahrzeug können Sie auch beim ADAC erfragen.

Ich empfehle Ihnen, der Versicherung eine Reparaturrechnung vorzulegen und diese unter Fristsetzung von zwei Wochen zur Zahlung der ausstehenden Beträge aufzufordern.

Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg.

Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.

Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Christoph Lattreuter
- Rechtsanwalt -


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