Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.Muss ich das Bußgeld meines Arbeitgebers bezahlen?
Wenn Sie mit Absicht, d.h. vorsätzlich die Sicherung nicht korrekt vorgenommen habend, dann hat der AG einen Anspruch auf Erstattung des Bußgeldes. Wenn Se fahrlässig gehandelt haben, dann wird üblicherweise von einer anteiligen Erstattung ausgegangen.
Wenn der AG wusste dass die Sicherung nicht korrekt war oder er Sie zu dem Vorgehen angewiesen hat, dann besteht kein Anspruch des AG.
2. Darf mir der Arbeitgeber ohne meine Zustimmung das Bußgeld vom
Lohn abziehen?
Wenn die Forderung gem. oben stehenden berechtig ist und das ausgezahlte Einkommen dann nicht unter dem sogen. pfändungsfreien Betrag liegt, dann ist der Abzug ohne Ihre Zustimmung möglich. Im Übrigen wäre es unberechtigt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail: