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Muss ich für das gegen meine Arbeitgeber verhängte Bußgeld aufkommen?

| 31. Oktober 2014 17:12 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Fragen zum Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung eines Bußgeldes

Hallo.
Als LKW Fahrer für ein mittelständisches deutsches Unternehmen wurde in Österreich bei einer Verkehrskontrolle eine mangelnde Ladungssicherung festgestellt. Das mit einem Geldbuße von 150€ geahndet wurde. Diesen Betrag habe ich bezahlt.
Der Halter des Lkws, mein Chef, hat ebenfalls eine Strafverfügung von 150€ erhalten. Wegen:
Zitat:
"Sie haben es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Fa...nämlich als pers, haftender Geschäftsführer zu verantworten, dass die Fa. als Zulassungsbesitzer nicht dafür gesorgt hat, dass das Fahrzeug den Vorschriften entspricht usw.
erhalten.

Mein Arbeitgeber hat mir daraufhin 150€ ohne meine Zustimmung vom Lohn abgezogen. Mit der Begründung, ich habe der Fa. einen Schaden verursacht und den muss ich begleichen.
Meine Frage ist nun 1.Muss ich das Bußgeld meines Arbeitgebers bezahlen?
2. Darf mir der Arbeitgeber ohne meine Zustimmung das Bußgeld vom
Lohn abziehen?

Mit freundlichen Grüßen

31. Oktober 2014 | 17:49

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1.Muss ich das Bußgeld meines Arbeitgebers bezahlen?
Wenn Sie mit Absicht, d.h. vorsätzlich die Sicherung nicht korrekt vorgenommen habend, dann hat der AG einen Anspruch auf Erstattung des Bußgeldes. Wenn Se fahrlässig gehandelt haben, dann wird üblicherweise von einer anteiligen Erstattung ausgegangen.

Wenn der AG wusste dass die Sicherung nicht korrekt war oder er Sie zu dem Vorgehen angewiesen hat, dann besteht kein Anspruch des AG.


2. Darf mir der Arbeitgeber ohne meine Zustimmung das Bußgeld vom
Lohn abziehen?
Wenn die Forderung gem. oben stehenden berechtig ist und das ausgezahlte Einkommen dann nicht unter dem sogen. pfändungsfreien Betrag liegt, dann ist der Abzug ohne Ihre Zustimmung möglich. Im Übrigen wäre es unberechtigt.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.




Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)





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