Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Sie müssen trennen zwischen dem Unterhalt und der sonstigen Vermögensauseinandersetzung und dem Zugewinn.
Bei der Haushaltskasse ist es wie bei Gemeinschaftskonten. Beide Ehegatten sind je zur Hälfte berechtigt. Bei einer Aufteilung würde beiden jeweils die Hälfte zustehen.
Die Rechtsprechung hat dies mehrfach für entschieden vgl. etwa OLG Saarbrücken vom 23.10.2002 9 U 633/01
.
Ein Ausgleich würde nicht über Unterhalt oder Zugewinn erfolgen, sondern über den sonstigen Vermögenausgleich.
Ihre Mutter kann also 1000 € aus der Kasse mitnehmen.
Sehr geehrter Herr Wöhler,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Dem von Ihnen aufgeführten Urteil liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei der ein Ehegatte von einem Gemeinschaftskonto Gelder abhebt. Eine Haushaltskasse ist in dem von Ihnen zitierten Urteil kein Streitgegenstand.
Die reichlich vorhandene Rechtsprechung über die Verfügung von Konten ist mir jedoch bereits bekannt. Meine Anfrage erfolgte um zu erfahren, wie eine Entnahme aus einer Haushaltskasse zu beurteilen ist bzw. die Bestätigung, dass eine Haushaltskasse wie ein Gemeinschaftskonto gewertet wird.
Ich darf Sie daher bitten mir eine entsprechend Quelle (Urteil oder Kommentar) zu benennen.
Sehr geehrter Fragesteller,
es gibt trotz intensiver Such in der Literatur und Rechtsprechung keine Entscheidung, die sich konkret auf die Haushaltskasse bezieht. Dies liegt daran, dass die Kasse häufig kein wichtiger Streitpunkt ist. Gestritten wird regelmäßig um Verfügungen über Konten. Ihnen würde auch irgendeine Amtsgerichtliche Entscheidung nichts nützen, da diese nicht allgemeinverbindlcih sind.
Das ist aber kein Problem, denn Ihre Frage kann eindeutig beantwortet werden. Oder Konten stehen beiden Ehegatten zu gleichen Anteilen zu (Palandt-Grünberg § 430 Rn. 2). Die Haushaltskasse ist nichts anderes als ein gemeinsames Konto mit Zugriff beider Ehegatten. Letztlich ergibt sich der hälftige Anteil beider auch direkt aus § 430 BGB
.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht