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Mini Job oder Steuerklasse 6

| 5. Februar 2008 12:16 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich arbeite in einer festen Stelle und verdiene 1300 Euro Netto und habe Steuerklasse 1 Habe ein angebot nebenbei bei einem sozialen Träger zuarbeiten. Habe zuletzt als Selbständige dort gearbeitet.Der Stundenumfang viel unterschiedlich aus,habe 16,50 Euro die Stunde verdient. Der Träger hat nun die Auflage mich entweder als 400Euro Kraft anzustellen oder ich arbeite auf Lohnsteuerkarte 6. Mein Bruttogehalt beträgt dort zwischen 500- 900 Euro.Meine Frage lautet was soll ich machen, Lohnsteuerkarte 6 oder 400Euro Job? Wobei die Stundenzahl dann nicht variieren kann. was würde sich für mich am besten rentieren?
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen ´Grüßen
K.Imholz

5. Februar 2008 | 12:46

Antwort

von


(141)
Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Bei einem 400,00 € - Job würden Sie die 400,00 € ausbezahlt bekommen und müssten diesen Betrag auch nicht mehr versteuern.

Auf einen Auszahlungsbetrag von 400,00 € kommen Sie bei der Steuerklasse VI dann, wenn das Bruttogehalt bei ca. 630,00 € liegen würde (unter Zugrundelegung des Beitragssatzes der AOK Rheinland/Hamburg und einer Religionszugehörigkeit).
Bei einem Bruttogehalt von weniger als ca. 630,00 € betrüge der Auszahlungsbetrag weniger als 400,00 €.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.

Mit besten Grüßen

Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt

E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann. Im Übrigen ist der Umfang der gegebenen Antwort auch abhängig von der Höhe des ausgelobten Einsatzes.


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