Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Rechnung schreiben bei Job im Ausland

| 28. November 2008 12:49 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marlies Zerban

Hallo,

bei mir ergibt sich folgende Situation:
Ich bin Hartz-4-Empfänger, habe aber für Januar bis April 2009 (also 3 Monate) einen Job ergattert, danach werde ich voraussichtlich wieder arbeitslos. Es ist also keine Festanstellung, ich muss dem Unternehmen eine Rechnung schreiben. Das Unternehmen hat seinen Sitz allerdings nicht in Deutschland sondern in Italien. Muss ich nun, wenn ich die Rechnung schreibe, neben dem Betrag, den ich verdiene, auch die in Deutschland bei Rechnungen übliche Mehrwertsteuer mit aufführen? Die italienische Firma sagte, ich müsse es nicht. Ich werden den Job von Deutschland aus machen, daher weiß ich nicht, ob das so richtig ist.


Vielen Dank für Ihre Antwort.

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Ihr Jahresumsatz im Jahr 2009 voraussichtlich Euro 17.500 nicht überschreitet sind Sie als sogenannter "Kleinunternehmer" nicht verpflichtet, Umsatzsteuer zu erheben.

Falls Sie die Grenze überschreiten sollten, dann müssen Sie dennoch keine Umsatzsteuer erheben, wenn der Auftraggeber selbst ein Unternehmer ist. Sie lassen sich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer erteilen und können dann eine Rechnung ohne Umsatzsteuer stellen, wenn der Geschäftspartner Ihnen seine italiensche Umsatzsteueridentifikationsnummer erteilt.

Mit freundlichen Grüßen

M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

Bewertung des Fragestellers 1. Dezember 2008 | 15:28

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Antwort war verständlich, vielen Dank!

"