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Mindesunterhalt

18. Juni 2007 14:35 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann ist seit April 2007 selbständig. Bislang hat er 317 € Unterhalt gezahlt. Er muß noch bis März 2008 Unterhalt an seinen minderjährigen Sohn zahlen. Da er zur Zeit kein anrechenbares Einkommen hat, soll er den Mindestunterhalt zahlen. Wie hoch ist der?

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:

Nach der Berliner Tabelle liegt der Unterhalt in der ersten Einkommensgruppe unter Anrechnung des Kindergeldes :

0-5 Jahre = 199
6-11 Jahre = 247
12-17 Jahre = 291

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de

Rückfrage vom Fragesteller 18. Juni 2007 | 14:59

Vielen Dank! Kann davon das hälftige Kindergeld abgezogen werden?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Juni 2007 | 15:18

In diesen Zahlen ist das anzurechnende Kindergeld bereits abgezogen.

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