Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Es ist nicht empfehlenswert sich in Deutschland zu melden, wenn Sie in Frankreich das Insolvenzverfahren durchlaufen möchten. Sie müssen zur Antragstellung mindestens 6 Monate in Frankreich sesshaft gewesen sein. Dies bedeutet, dass Sie hier Ihren Lebensmittelpunkt haben müssen. Dazu gehört neben der Wohnung insbesondere auch die Anmeldung bei den Versorgern, Kontoeröffnung, Telefonanschluss und alles was zu einem Hauptwohnsitz gehört. Das weitere Problem ist, dass Sie darlegen müssen, wovon Sie leben.
Erst wenn ein französischer Gerichtsvollzieher gegen Sie vollstreckt hat, können Sie einen Insolvenzantrag stellen. Damit es soweit kommt müssen Sie also erst einmal vollständig in Deutschland abgemeldet sein und die Gläubiger über die Titelumschreibung zur Vollstreckung nach Frankreich übergegangen sein.
Die Insolvenz in Frankreich ist zudem mit Kosten verbunden.
Sie sollten sich bei Ihrem Weg von einem spezialisierten Berater begleiten lassen.
Ja, Sie haben 50,- EUR geboten - gezahlt haben Sie aber nichts!