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Mein Exmann weigert sich sein Einkommmen (selbstständig) offenzulegen., wie komme ich zu Unterhalt?

2. Juli 2007 21:29 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin seit 1 1/2 Jahren vom Vater meiner Kinder 8 und 9 geschieden. Ich bin freiberuflich und habe damals auf Unterhalt verzichtet (nicht gerichtlich). Der Unterhalt für die Kinder und mein Einkommen reichten. Vor einem Halben Jahr hat er den Kindesunterhalt ohne Rechtsgrundlag um die Hälfte gekürzt. Jetzt reicht das Geld nicht mehr. Er weigert sich sein Einkommmen (selbstständig) offenzulegen. Wie komme ich zu Unterhalt?

2. Juli 2007 | 21:38

Antwort

von


(106)
Anwandener Straße 43
90431 Nürnberg
Tel: 0911 25395207
Web: https://www.Gabriele-Koch.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Ihr Ex-Mann kann nicht einfach den Kindesunterhalt um die Hälfte kürzen und er ist verpflichtet, Auskunft über sein Einkommen zu erteilen. Dazu kann er notfalls vom Gericht verurteilt werden.

Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung wird nicht klar, ob bereits ein Unterhaltstitel (Urteil, Scheidungsfolgenvereinbarung) besteht. Falls ja, können Sie aus diesem vollstrecken, wobei Sie Ihren Ex-Mann bezüglich des Ehegattenunterhalts zuvor unter Fristsetzung auffordern sollten, die Zahlung wieder aufzunehmen.

Falls noch kein Unterhaltstitel existiert, müsste zuerst auf Zahlung von Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie Auskunft geklagt werden. Hierzu sollten Sie sich an einen Anwalt vor Ort wenden.

Ich hoffe, Ihnen damit eine Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

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