Persönlichkeitsrecht: Weitergabe öffentl., später gelöschte Faceb.-Antwort erlaubt?
vom 18.9.2025
für 152 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Frage Kann ich eine zwei Tage lesbare, unter Echtnamen geschriebene Antwort auf eine Frage in einer öffentlichen (=für jedermann einsehbaren), internationalen, sehr großen (+10.000 Mitglieder) Facebook-Gruppe als Screenshot a) In einer anderen Facebookgruppe „teilen" (ggf. anonymisiert „Mitarbeiter des Unternehmens X", wobei auch hier naheliegt, von dem die Antwort kam) b) Im persönlichen Gesp ...