Sehr geehrte Ratsuchende, sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihnen für Ihre Online-Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte.
Die Konsequenzen der anwaltlichen Mandatsniederlegung ergeben sich aus § 628 BGB
.
Bei einer Kündigung des Mandats aus wichtigem Grund gem. §§ 626
, 627 BGB
darf Ihr jetziger Rechtsanwalt seine Vergütung nur insofern verlangen, als er die entsprechenden Tätigkeiten tatsächlich erbracht hat.
Er darf jedoch auch nicht diese Vergütung verlangen, wenn die bisherigen Leistungen durch die Kündigung für Sie nicht mehr sinnvoll sind und der Anwalt das Mandat kündigt, obwohl Sie sich nicht vertragswidrig verhalten haben. Dasgleiche gilt, wenn Sie das Mandat kündigen, weil sich Ihr Anwalt vertragswidrig verhalten hat.
Inwiefern sich Ihr Anwalt oder Sie vertragswidrig verhalten haben, kann hier jedoch leider nicht abschließend festgestellt werden, auch wenn Ihre Schilderung ein vertragswidriges Verhalten Ihres Anwalts nahe legt. Allein die Tatsache, dass Sie sich bei Ihrem Anwalt über dessen Arbeit beschwert haben, bedeutet nicht, dass Sie vertragswidrig gehandelt haben.
Die Vergütung ist zu reduzieren. Soweit Sie bereits geleistet wurde, ist sie zurückzugewähren (§§ 628
I S. 3, 346 BGB
).
Kurz gesagt bedeutet das, dass Sie nur das bezahlen, was in Ihrem Fall angemessen war.
Sofern sich eine Partei tatsächlich vertragswidrig verhalten hat, führt dies zu einem Schadensersatzanspruch der anderen Partei.
Die weiteren angefallenen Kosten müssen nicht noch einmal erbracht werden. Schließlich dürfte es höchstens zu der Bestellung eines anderen Anwalts kommen. Bereits angefallene Gerichtskosten müssen nicht noch einmal entrichtet werden. Es handelt sich um denselben Prozess. Außerdem wird der neue Anwalt ebenfalls nur für solche Tätigkeiten bezahlt, die er erbringt. Er wird die Arbeit des anderen Anwalts voraussichtlich (besser) fortsetzen, so dass es nicht zu einer doppelten Bezahlung kommen dürfte.
Ich hoffe, Ihnen damit eine erste Orientierung gegeben und Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Sollten Sie weitere Hilfe brauchen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können mir eine kostenlose Nachfrage stellen oder mich direkt kontaktieren. Dann würden allerdings weitere Rechtsanwaltsgebühren anfallen.
Mit freundlichem Gruß aus Hamburg.
RA Dipl.-Jur. THOMAS KRAJEWSKI
NEUER KAMP 30
20375 HAMBURG
TEL.: 040/43 209 - 228
EMAIL: KRAJEWSKI@HAFTUNGSRECHT.COM
URL: WWW.HAFTUNGSRECHT.COM
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