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Diese Antwort ist vom 24.01.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
1.
Abzug Renovierungskosten
Die Höhe des Nachlasses wird nach dem Bestand und dem Wert bestimmt, den der Nachlass zur Zeit des Erbfalls hatte. Für die Feststellung des Nachlasswertes ist der Verkehrswert maßgebend. Die Kosten für den Umbau können daher nicht zu Ihrem Nachteil in Abzug gebracht werden.
Der Wert des Hauses richtet sich nach dem Verkehrswert. Das ist der frei am Markt erzielbare Preis. Der Abzug von Renovierungskosten ist dabei nicht vorgesehen. Im Gegenteil kann die Renovierung eher werterhöhend gewesen sein.
2.
Weiterhin zieht sie den "Wert des Pflegerechts" vom Haus-Wert ab, obwohl sie meine Mutter nicht gepflegt hat. Ist das rechtens?
Hier gilt aus meiner Sicht das zu 1 gesagte: Ihre Schwester nimmt in ungesetzlicher Weise Abzüge vor.
Aus meiner Sicht sollten Sie daher den von Ihrer Schwester vorgenommenen Abzug nicht hinnehmen.
Für etwaige Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Tarneden
Rechtsanwalt aus Hannover
tarneden@wieck-zimmermann.de
Rückfrage vom Fragesteller
03.02.2005 | 16:34
Sehr geehrter Herr Tarneden,
können Sie mir bitte noch mitteilen, wann man überhaupt den "Wert des Pflegerechts" vom Wert des geerbten Hauses abziehen kann und wie hoch wäre der jährliche Wert?
Danke und mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
05.02.2005 | 11:31
Sehr geehrter Fragesteller,
bitte entschuldigen Sie, dass ich erst heute auf Ihre Nachfrage zurück komme.
Ich habe mich bereits bei der ersten Anfrage gefragt, was der "Wert der Pflegerechtes" sein soll. Als gängiger Posten bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen findet er in den entsprechenden Kommentaren jedenfalls keine Erwähnung. Ein Pflegerecht mag ja wertmindernd sein, wenn eine zu pflegende Person in dem vererbten Objekt wohnt. Das ist hier aber nicht der Fall. Mit dem Tod der Mutter als zu pflegende Person ist dieser Posten allenfalls weggefallen. Der Verkehrswert des Objektes ist doch in keiner Weise tangiert. Darum kann ich hier überhaupt keinen Grund für einen Abzugsposten erkennen.
Für etwaige Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Tarneden
Rechtsanwalt aus Hannover