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Leasingkonditionen nach Übernahme des Kfz geändert. Ist das rechtens?

22. März 2007 15:33 |
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Vertragsrecht


Guten Tag,

als Einzelunternehmer habe ich am 22.11.06 einen Leasingvertrag über ein Kfz mit der VR-Bank geschlossen, weil die Konditionen mich überzeugten. Das Kfz hatte eine Lieferzeit von einigen Monaten und ist nunmehr vor wenigen Tagen ausgeliefert worden. Heute geht mir die Berechnung der Leasingraten zu; mit vom Antrag abweichenden Konditionen.


Der Leasinggeber schreibt:
Gemäß unseren Allgemeinen Leasingbedingungen (ALB) haben die die Leasingraten dem gestiegenen Zinsniveau am Geld- und Kapitalmarkt entsprechend angepasst.
Der monatliche Leaingsatz ändert sich daher von 1,6597% auf 1,7987%. Wir bitten Sie zu beachten, daß wir aufgrund der Veränderung des Objektwertes die übrigen Vertragsdaten angepaßt haben.

Mit den übrigen Vertragsdaten ist wohl der Restwert des Kfz gemeint, der ebenfalls nach oben verändert wurde. Gerechnet auf die Leasingdauer von 48 Monaten ergibt sich so für mich eine Mehrbelastung in Höhe von EUR 1.029,65 zzgl. MwSt.

Ich habe für diese Änderung kein Verständnis. Frage: Welche Möglichkeiten habe ich?

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nach den von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworten kann:

Die Allgemeinen Leasingbedingungen (ALB) sind vermutlich Bestandteil des geschlossenen Vertrages geworden. Ohne diese zu kennen, ist eine genaue Beurteilung des Sachverhaltes innerhalb dieses Forums leider nicht möglich.

Nach Ihren Angaben beruft sich der Leasinggeber auf diese Bedingungen bei der Anpassung der Raten, die jetzt zu Ihrem Nachteil von den Vereinbarungen des letzten Jahres abweichen.

Sie müßten zunächst prüfen, ob die ALB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und wenn ja, in den ALB nachsehen, ob sich dort eine solche Klausel findet, die den Leasinggeber zur Anpassung der Raten berechtigt. Diese Klauseln sind allerdings üblich und allgemein anerkannt. Manchmal ist auch geregelt, dass für eine bestimmte Zeit eine Preisbindung für die vereinbarten Raten besteht. Auch die Erhöhung der Rate bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer ist in diesem Zusammenhang geregelt.

Sollte die Einbeziehung der ALB wirksam vereinbart worden sein und sich eine solche Klausel in den ALB finden, und danach sieht es nach Ihrem Zitat des Schreibens aus, dann wären Sie leider an die neue Berechnung gebunden.

Ich bedaure daher, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können und stehe Ihnen für eine Rückfrage gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Viehe
Rechtsanwältin


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