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Übernahme Kfz-Leasingvertrag

15. Dezember 2021 23:23 |
Preis: 58,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im Dezember 2017 im Rahmen meiner selbstständigen Tätigkeit einen Audi mit vier Jahren Laufzeit geleast.

Im Juni diesen Jahres bin ich auf meinen Händler zugekommen und habe angefragt ob ein Erwerb zum Laufzeitende möglich ist und welcher Restwert hier fällig ist. Mir wurden rund 28.000€ netto genannt. Ich habe hierauf meine Einverständnis signalisiert.

Erst nach mehrmaliger Nachfrage habe ich vorgestern erfahren, dass der Händler jetzt rund 36.500€ als Ablöse haben möchte. Begründet wird dies mit gestiegenen Restwerten seitens der Leasinggesellschaft.

Ich bitte deshalb um Ihre Einschätzung ob die Aussage (per Mail) im Juni bindend war.

Da die Zeit drängt und ich auf das Auto angewiesen bin, wäre eine weitere Frage ob ich jetzt das Angebot akzeptieren und später Widerspruch einlegen kann.





Einsatz editiert am 17.12.2021 07:48:08

17. Dezember 2021 | 09:46

Antwort

von


(331)
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:

Ob hier ein verbindliches Angebot über die 28.000,00 € vorlag, kann natürlich nur ermittelt werden, wenn der genaue Wortlaut der email bekannt wäre; senden Sie mir diese also gerne zur weiteren Prüfung zu.
Sollte sich daraus ein Rechtsbindungswille ergeben, haben Sie Anspruch auf eine Übernahme des Fahrzeugs zu dem genannten Preis von 28.000,00 €.

Sollten Sie sich aber jetzt auf eine andere Summe einigen, können Sie nicht im Nachgang widersprechen, und den geringeren Preis geltend machen.

Ich rate Ihnen daher, das Angebot (36.000,00 €) vorerst nicht anzunehmen, sondern prüfen zu lassen, ob sich aus dem Email-Verkehr der Anspruch auf Überlassung zu 28.000,00 € ergibt. Gerne helfe ich Ihnen diesbezüglich weiter.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Müller


ANTWORT VON

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