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Diese Antwort ist vom 12.10.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
gerne möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Zur Umschreibung ist es lediglich erforderlich, dass der neue Halter bei der Zulassungsstelle vorstellig wird. Der alte Halter muss hierbei nicht dabei sein.
Wenn sie die Herausgabe des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil I) verweigern sollte, und Sie das Auto in Besitz haben und finanziell unterhalten, kann auf Herausgabe des Scheines geklagt werden, da Sie unabhängig der Eintragung im Schein als Besitzer des Fahrzeuges gelten und auch Anspruch auf die jeweiligen Papiere haben.
Rückfrage vom Fragesteller
12.10.2011 | 11:18
Sehr geehrter Herr RA Grützmacher,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Jedoch ist mir noch folgendes unklar:
Wie gesagt dürfte in den kommenden Tagen der
KFZ-Brief direkt von der Bank an die Zulassungsstelle geschickt.
Den KFZ-Schein hat meine Partnerin.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, kann ich und darf ich auch OHNE beisein der Halterin den Wagen auf mich anmelden...?
Der SChein müsste denke ich aber auch beid er Ummeldung vorgelegt werden - oder?`
Besten Dank für Ihre erneute hilfreiche Antwort.
Freundliche Grüße!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
12.10.2011 | 13:06
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie dürfen auch ohne Beisein Ihrer Partnerin den Schein umschreiben lassen, sofern der Kfz-Brief bei der Zulassungsstelle liegt und Sie auch den Schein dorthin mitbringen.
Sie müssen also mit dem Schein dorthin gehen und wenn der Brief auch dort hingeschickt worden ist, können Sie das Fahrzeug problemlos auf sich umschreiben lassen.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, können Sie sich gerne weiter kostenlos direkt per E-Mail an mich wenden.
Letztlich würde ich Sie noch um eine Bewertung bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Grützmacher
Rechtsanwalt