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Kündigungsfrist bei Dienstverträgen

| 12. September 2019 11:05 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin dabei, einen Dienstvertrag abzuschließen. Mir ist jedoch unklar, welche Kündigungsmöglichkeiten ich habe, da diese nicht explizit im Vertrag genannt sind. Mir ist es wichtig, zu wissen, ob ich zwingend an den Vertragszeitraum und zur Leistungserbringung in diesem Zeitraum gebunden bin, oder ob ich eine Option habe, ohne Angabe von Gründen, vorzeitig zu kündigen.

Der Vertrag lautet in Ausschnitten:

"Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Dienstvertrag nach $$ 611ff BGB....

.... Die Ausführung beginnt am 01.02.2020 und endet voraussichtlich am 31.05.2020".

Die Bezahlung erfolgt am Monatsende auf Basis der geleisteten Stunden.

Kann ich im Laufe des Projektzeitraums kündigen? Wenn ja, mit welcher Frist? Kann ich vor Projektbeginn kündigen?

Vielen Dank für Ihre Antwort

12. September 2019 | 11:29

Antwort

von


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33609 Bielefeld
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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Vorbehaltlich, dass vertraglich keine abweichenden Regelungen getroffen worden sind, gilt bei monatlicher Zahlung des Honorars gemäß § 621 Zif 3 BGB , dass das Dienstverhältnis spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats möglich ist.

Das gilt ab Beginn des Vertrages. Liegt Vertragsbeginn vor Beginn der Ausführungsfrist, gilt insoweit auch in dieser Phase die genannte Kündigungsfrist.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 14. September 2019 | 11:08

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