Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen sind Mindestfristen.
Die Fristen müssen keineswegs auf den letzten Tag ausgeschöpft werden.
Eine Kündigung mit längerer Frist ist daher immer zulässig.
Andererseits birgt eine Kündigung immer die Gefahr in sich, dass das Arbeitsverhältnis dadurch belastet wird. Ich halte es für taktisch klüger, wenn Sie Ihre Kündigung erst im Juni abgeben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
15. Mai 2017
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18:16
Antwort
vonRechtsanwalt C. Norbert Neumann
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