Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie müssen zwar immer regelmäßig Ihre Krankmeldungen bzw. Folgebescheinigungen abgeben, sich aber ansonsten nicht melden. Wenn Sie vom Arbeitgeber bereits unter Druck gesetzt wurden, müssen Sie sich dem nicht erneut aussetzen.
Wenn Sie selbst kündigen, kann es Probleme mit dem Arbeitsamt geben, auch wenn die Rechtsprechung dazu übergeht, Mobbing als berechtigten Grund zu akzeptieren, so dass möglicherweise keine Sperrzeit eintritt. Ein Restrisiko besteht jedoch. Deshalb sollten Sie lieber nicht selbst kündigen.
Eine Abfindung können Sie zwar ansprechen, aber hier wird es auf Ihr Verhandlungsgeschick ankommen.
Deshalb empfehle ich Ihnen, zu warten, ob der Arbeitgeber Ihnen kündigt. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie jedoch SCHNELLSTENS einen Anwalt vor Ort aufsuchen, da die Klagefrist nur 3 Wochen beträgt. Im Rahmen des Klageverfahrens kann man dann über eine Abfindung verhandeln, denn die Kündigung mit dem Argument "Vertrauensbruch" dürfte unwirksam sein. Dies wäre die günstigste Möglichkeit, da Sie für das Gerichtsverfahren möglicherweise Prozesskostenhilfe bekommen können.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass Sie bereits jetzt einen Anwalt vor Ort beauftragen, mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung zu verhandeln, um die Sache hinter sich zu bringen und Ihren Seelenfrieden wieder zu finden. Allerdings ist dies mit Kosten verbunden, die nicht von der Staatskasse getragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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