Sehr geehrter Ratsuchender,
1.
"Verstehe ich es richtig, dass die so überschriebene Immobilie bis zum Ende des Nießbrauchs weiterhin in Erbmassen eingeht?"
Juristisch korrekt nein, finanziell ja.
Sie sind Eigentümer der Immobilie. Sie gehört nicht mehr zum Nachlass/ zur Erbmasse.
Für den Pflichtteilberechtigten wird der Wert der Immobilie abzüglich Wert des Nießbrauchs allerdings hinzugerechnet (Pflichtteilsergänzung).
2.
Darlehen werden als Schulden des Erblassers bei der Erbmasse berücksichtigt.
Mit dem Erbfall erlischt jedoch die Darlehensschuld, weil Sie nich gleichzeitig Gläubiger und Schuldner sein können.
Dennoch wird das Darlehen mindernd im Verhältnis zum Pflichtteilsberechtigten berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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