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Kreditkündigung wegen Bankwechsel

| 8. Oktober 2011 13:29 |
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Kredite


Beantwortet von

Rechtsanwalt Edin Koca

Grüss Gott ich habe da ein kleines Problem mit meiner Bank. Ich habe im August dort einen Kredit abgeschlossen, ich habe nun meine Bank gewechselt, mein Gehalt geht ab sofort auf mein neues Konto. Die Kreditrate wurde von mir stets vertragsgemäss bezahlt. Nun bekomme ich ein Schreiben von meiner alten Bank mit der Kündigungsandrohung meines Kredits sollte mein Gehalt zukünftig nicht mehr auf das alte Girokono eingehen!
Ich möchte gerne wissen ob so etwas Rechtens ist?
Die Kündigung des Kredits wäre für mich existenziell fatal, ich könnte die Gesamtsumme des Kredits nicht bezahlen.
Es wäre toll wenn ich hier Auskunft bekommen würde.

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Es handelt sich um zwei voneinander getrennten Verträge, Kredit- und Kontoführungsvertrag. Wenn das nicht besonderes vereinbart worden ist oder wenn er sich nicht um ein Überziehungskredit oder Giroliniekredit handelt, kann die Bank nicht den Kredit nicht kündigen. Außerdem können Sie von der neuen Bank verlangen, dass sie die alte Bank ablöst. An sich hat aber die Bank nur ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grunde. Das ist bei Bankwechsel mE nicht der Fall, solange Sie Ihren Kredit weiterhin bedienen.



Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann nicht eine mündliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.

MIt freundlichen Grüßen


Edin Koca
Rechtsanwalt

www.edinkoca.com
info@edinkoca.com
Taunusstraße 43
60329 Frankfurt

Ergänzung vom Anwalt 10. Oktober 2011 | 09:26

Sollten Sie einige Teile des Sachverhalts weggelassen haben, kann dies zu einer anderen Beurteilung der Sach- und Rechtslage führen. Insbesondere kann die Bank den Kredit kündigen, wenn Sie auf ihr Verlangen Ihre finanzielle Situation nicht darlegen. Sie haben davon gar nichts berichtet. Dies wäre auch unter Berücksichtigung des ausgelobten Einsatz nicht zu beantworten.

Mit freundlichen Grüssen

Bewertung des Fragestellers 10. Oktober 2011 | 06:31

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Die Antwort war leider sehr kurz gehalten, Rechtschreibfehler sollten bei so einer wichtigen Antwort ausbleiben! Ansonsten OK!

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Stellungnahme vom Anwalt:

Schade, dass ich die Frage überhaupt beantwortet habe, weil keiner sie für diesen Einsatz beantworten wollte. Trotz des Mindesteinsetzes für eine so "wichtige Antwort" verlangt der Fragesteller eine ausführliche Antwort, wobei er selbst die Nachfragemöglichkeit nicht genutzt hat. Zudem spielt die Quantität der Antwort bei Juristerei keine Rolle.