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Krankschreibung Beamter Folgebescheinigung

| 11. Januar 2021 17:53 |
Preis: 33,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


18:52

Max Mustermann ist Beamter des Bundes und an einer schweren Depression erkrankt. Vom 12.11.2020 bis zum 27.11.2020 schrieb ihn zunächst seine Hausärztin krank. Während dieser Zeit ließ sich Max Mustermann ambulant behandeln und wurde von einer niedergelassenen Psychiaterin nunmehr bis einschließlich 13.01.2021 krankgeschrieben. Allerdings will Max Mustermann einen neuen Arzt aufsuchen, da das Vertrauensverhältnis zu seiner derzeitigen Therapeutin gestört ist. Von seinem neuen Therapeuten wird er eine neue Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit einreichen.

Frage: Ist Max Mustermann dienstrechtlich auf der sicheren Seite? Die fortlaufende Dienstunfähigkeit hat er seinem Dienstherren jeweils vor Ablauf der jeweils bescheinigten Ausfallzeit rechtzeitig mitgeteilt, die Dienstunfähigkeit ist fortlaufend nachgewiesen und Max Mustermann erhielt jeweils spätestens am Tag, nachdem eine Bescheinigung ablief, eine neue Bescheinigung, die er unverzüglich seinem Dienstherren schickte!

11. Januar 2021 | 18:45

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sie dürfen jederzeit den Arzt wechseln. Auch der neue Arzt darf Ihnen eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Wenn diese auf der gleichen Diagnose basiert, dann wird das auch eine Folgebescheinigung sein. Anderenfalls eine neue Erstbescheinigung.

Das ist aber für Sie nicht im Hinblick auf die Besoldung sondern allenffalls für die Frage nach der Beurteilung Ihrer dauerhaften Dienstfähigkeit relevant. Vgl. dazu die Regelung in § 44 Bundesbeamtengesetz zur Dienstunfähigkeit in Folge einer länger andauernden Erkrankung.

Die Bescheinigung muss, so wie bisher praktiziert, jeweils spätestens am Tag nach dem Sie abläuft erneuert werden.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 13. Januar 2021 | 12:16

Ich bin seit acht Wochen wegen einer Depression krankgeschrieben. Ich habe nun den Therapeuten gewechselt und dieser hat mich weiterhin krankgeschrieben. Allerdings hat er mir keine Folge- sondern eine Erstbescheinigung ausgestellt. Kann das zu Problemen mit meinem Arbeitgeber (Beamter Bund) führen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Januar 2021 | 18:52

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:

Die Unterscheidung zwischen der Erst- und Folgebescheinigung wird aufgrund der Diagnose getroffen. Diese Unterscheidung ist hauptsächlich relevant für die Frage der Lohnfortzahlung bzw. des Krankengeldbezuges. Da Sie Beamter sind spielt das aber für Sie keine Rolle. Für Sie ist eher die insgesamte Dauer der Dienstunfähigkeit von Relevan, wie in meiner Ausgangsanwort bereits mitgeteilt.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 13. Januar 2021 | 19:49

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