Sehr geehrter Ratsuchender,
1.Sie können hinsichtlich Ihres Vermögens frei testieren. Sie können also in einem Testament verfügen, dass der Anteil an besagtem Konto als Erbteil an Ihre Frau Mutter gehen soll nach Ihrem Ableben.
2.Problematisch wäre die dann, wenn Ihr gesamtes bzw. ein Großteil Ihres Vermögens sich auf die Summe auf dem Konto bezieht. In diesem Fall wäre Ihre Ehefrau faktisch enterbt und kann dann im Wege ihres Pflichtteilsanspruchs gegen Ihre Mutter vorgehen.
3.In Ihrem Testament müssen Sie das Konto genau bezeichnen (Kontonummer, Blz, Bank, und Inhaber) und verfügen, dass Ihre Mutter Ihren Anteil an dem Konto erbt. Fügen Sie noch dazu, dass dies eine Anordnung für die Auseinandersetzung darstellt.
4.Gerne prüfe ich Ihr Testament. Jedoch muss ich darauf hinweisen, dass dafür mindestens die gesetzlichen Gebühren zu bezahlen sind, da eine Beratung unter dieser Gebühr nicht gestattet ist. Die Gebühr richtet sich nach Ihrem Anteil an dem Konto.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München
Tel: (089) 20604130
kanzlei@weiler-rechtsanwaelte.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft bezieht sich nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Bestimmte Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht abschließend geklärt werden, da es hier auf die Details im Einzelfall ankommt. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.