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14. Februar 2013 09:44 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe einen 5jährigen Sohn, der bei seinem Vater lebt.
Nun spiele ich schon einige Wochen mit dem Gedanken den Kontakt zu meinem Sohn abzubrechen.
Denn obwohl es ein Gerichtsurteil gibt das ich meinen Sohn von Samstag Vormittag bis Sonntag Abend alle zwei Wochen abholen kann.
Klappt es nicht und ich merke immer wieder wie der kleine leidet da der Vater immer nur schlecht redet und mittlerweile auch in Streits mit reingezogen wird.
Naja jedenfall würde ich gerne wissen wie ich das angehen kann um den Kontakt abzubrechen, zum Jugendamt würde ich nur ungern denn die Frau die dort arbeitet ist nicht gerade Hilfsbereit, habe nur schlechte Erfahrungen bisher dort gemacht.
Wie sieht es aus muss ich eine Strafe oder ähnliches bezahlen wenn ich keinen Kontakt mehr haben will wegen dem Urteil?
Unterhalt, ist klar muss ich in jedem Fall bezahlen.
Wie schauts aber aus wenn ich mal heiraten sollte irgendwann muss mein Partner dann für den Unterhalt aufkommen wenn ich mal nicht verdienen sollte oder mein Einkommen zu gering ist und wie siehts aus wenn der Vater vom kleinen verheiratet ist, wird das Einkommen seiner Frau angerechnet?

14. Februar 2013 | 10:15

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Unterhalt muss weiter gezahlt werden.

Ein neuer Partner muss nicht für den Unterhalt aufkommen.

Wenn Sie sich ganz sicher sein, den Kontakt zum Kinde beenden zu wollen, dann nehmen Sie den Umgang nicht mehr wahr.

Der Vater wird Ihnen daraus sicher keinen Strick drehen.

Es kann aber auch hilfreich sein, wenn Sie sich Hilfe holen - Familientherapie, was auch immer - und das eigene Kind nicht so einfach aufgeben.

Ansonsten nehmen Sie sich erstmal eine kleine Auszeit. Sie merken dann ganz schnell, dass Sie den Umgang doch wollen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

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