Sehr geehrte Ratsuchende,
zu Ihrer Anfrage kann ich folgendes mitteilen.
Für die Unterhaltsverpflichtung kommt es (neben Bedarf und Bedürftigkeit des berechtigten Kindes) auf die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten, also das Einkommen Ihres Mannes an. Ihr eigenes Einkommen ändert daher an der Höhe des Unterhaltsanspruches nichts.
Anderes ergibt sich selbst dann nicht, wenn sich durch Ihre Einkünfte die Einkommenssituation Ihres Mannes dadurch verbessert, dass Sie disem Zahlungen zugute kommen lassen, da solche Zuwendungen nicht in der Absicht erfolgen, diesen bei seinen Unterhaltspflichten zu untertützen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Falk Brorsen
Rechtsanwalt