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Klausel im Schneebeseitigungsvertrag

| 11. November 2007 16:04 |
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Vertragsrecht


Sehr geehrte Anwälte,in meinem Schneebeseitigungsvertrag ist der
"Auftragnehmer verpflichtet,Beanstandungen ... morgens spätestens
bis 9 Uhr ....und wenn wegen der Witterungsverhältnisse die Sraßenreinigung mehrmals erfolgen muß 2 Std. nach Beendigung der
Raümung zu melden.Spätere Reklamtionen können aufrund nichtnachvollziehbarer Umstände nicht mehr anerkannt werden"
Meine Frage:Ist bei einen Unfall wegen nicht geräumten Schnees die
Fa. von der Haftung befreit,wenn der Auftraggeber dies nicht gemeldet hat? (Ich sehe hier das Problem der Abwesenheit durch frühen Arbeitsbeginn Urlaub,Krankheit,etc. sowie der telefon.
Nichterreichbarkeit der Firma.Außerdem im Konfliktfall die Unmöglichkeit bei beiden Vertragspartnern nachzuweisen,daß angeufen,bzw.nicht angeufen wurde.) Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Klausel ist m.E. unwirksam. Zwar kann festgelegt werden, dass Reklamationen unverzüglich zu erfolgen haben. Die Setzung einer Frist von zwei Stunden ist allerdings zu kurz.
Im Übrigen haben Sie immer eine Beweisproblematik, ob die Reklamation auch tatsächlich erfolgt ist, so dass zu empfehlen ist, dass der Auftraggeber Reklamationen immer schriftlich abgibt und der Zugang sichergestellt ist.


Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht

www.kanzlei-hermes.com
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!

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Danke für die Schnelligkeit und Entschuldigung für meine Begriffsvertauschung in der zweiten Zeile ("Auftragnehmer" statt richtig "Auftraggeber".

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