Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen Vertrag über Fernunterricht handelt.
Gemäß § 312 b BGB
handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag, da dieser unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde. Gemäß § 312 d BGB
steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB
zu.
Da Sie nicht über das Widerrufsrecht belehrt wurden (dies hat der Unternehmer zu beweisen) hat die Frist für den Widerruf noch nicht zu laufen begonnen. Auch wenn die Gespräche „protokolliert“ wurden und damit eventuell auch eine Belehrung, so macht dies keinen Unterschied, da die Widerrufsbelehrung in Textform hätte erfolgen müssen.
Von daher sollten Sie der Anbieterin einen schriftlichen Widerruf per Einschreiben/ Rückschein schicken. Sollte sie nun daraufhin einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken, so legen Sie Widerspruch dagegen ein und suchen einen Anwalt auf.
Gegenüber der Schufa können Sie vorsorglich mitteilen, dass Sie diese Forderung bestreiten. Die Schufa darf u.a. nur gemahnte und nicht bestrittene Forderungen eintragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Gerne können Sie noch eine kostenlose Nachfrage stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.
Antwort
vonRechtsanwältin Sabine Reeder
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E-Mail:
Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht
Hallo,
vielen Dank für die prompte Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen.
Es wäre allerdings noch interessant zu wissen wie ich diesen Widerruf korrekt formuliere, so daß für die Anbieterin keine "Schlupflöcher" bleiben.
Am besten wären auch Gesetze die man zitieren könnte.
Also, vielen Dank nochmal für die schnelle und wirklich hilfreiche Antwort.. Sogar an einem Sonntag =)
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Schreiben Sie: "Hiermit widerrufe ich den Vertragsabschluss über die Nageldesignschulung vom xy fristgerecht gemäß 355 BGB."
Ich muss Sie auch darauf hinweisen, dass Ihnen kein Widerrufsrecht zusteht, wenn Sie den Vertrag als selbstständige Unternehmerin abgeschlossen haben, weil es dann kein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ist. Dann sollten Sie bestreiten, dass es überhaupt zu einem Vertragsabschluss gekommen ist. Die Anbieterin müßte dies dann beweisen. Da kein schriftlicher Vertrag existiert dürfte dies schwierig sein.