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Klage gegen Arbeitgeber

| 20. November 2010 14:11 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Dieses Jahr ist bei mir privat ein elektrisches Gerät in Brand geraten. Das Gerät entspricht meiner Ansicht nach nicht den deklarierten DIN-Normen. Ich habe das Gerät vor 6 Jahren erworben. Die Herstellerfirma dieses Gerätes wurde vor 3 Jahren von einem Konzern aufgekauft und in eine seiner 100% Tochterfirmen eingegliedert.
Ich bin ein langjähriger Mitarbeiter dieses Konzerns, habe jedoch mit dieser Tochterfirma beruflich nichts zu tun.
Den Brandschaden selber hat meine Versicherung bezahlt. Zur Abwendung eines erneuten Brandes muß ich weitere Mittel aufwenden. Dies bezahlt meine Versicherung natürlich nicht.
Es gibt nach langen Verhandlungen mit der Herstellerfirma keine einvernehmliche Lösung.
Jetzt müßte ich die Herstellerfirma wegen Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz verklagen. Welche Auswirkungen könnte dies auf meinen Arbeitsvertrag haben ?

Sehr geerhter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Zunächst richtet sich die Klage ja gegen die Tochterfirma Ihres AG und damit gegen eine andere juristische Person und nicht formal direkt gegen den AG selbst. Sie unterliegen keinem Verbot hier zivilrechtlich vorzugehen. Als Sie das Gerät erworben haben, hatte der Hersteller nichts mit Ihrem AG zu tun.
Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis darf Ihr Vorgehen nicht haben. Das Arbeitsverhältnis ist hier gar nicht berührt, weil keine Streitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis vorliegt. Es stellt auch keine Pflichtverletzung Ihrer vertraglichen Pflichten dar, wenn Sie zivilrechtliche Ansprüche gerichtlich geltend machen. Es wäre unzulässig, wenn Ihr AG irgendwelche arbeitsrechtlichen Sanktionen gegen Sie ausspricht, etwa eine Abmahnung.
Sie sollten nur darauf achten, dass im Verfahren nicht Vorwürfe erhoben werden, die sich nicht nachweisen lassen. Natürlich dürfen Sie Verstösse gegen DIN-Normen vortragen, es sollte nur darauf verzichtet werden, Behauptungen aufzustellen, die grob geschäftsschädigend sein können.

Im Ergebnis müssen Sie keine negativen Folgen für Ihr Arbeitsverhältnis befürchten, sollte es solche dennoch geben, wäre dies rechtswidrig.


Bewertung des Fragestellers 22. November 2010 | 19:11

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