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Kindesunterhalt und Zahlungen an den Ehepartner bei Auswanderung

1. März 2015 09:04 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Guten Tag
Wir sind Schweizer und leben in der Schweiz. Bei einer allfälligen Trennung würde ich aber nach Deutschland ziehen, mich beruflich neu orientieren.

1
Wie sieht es mit der Höhe des Kinderunterhaltes aus? Bekommen sie weniger, oder muss ich gleich viel bezahlen wie wenn ich in der Schweiz verdienen würde?

2
Da meine Frau die Kinder betreut arbeitet sie 40 %. Ich schaue zu den Kindern wenn sie arbeitet. Wenn ich auswandern würde, könnte sie wohl nicht mehr arbeiten. Komme ich für diesen Ausfall auf?

3
Wer würde die Lebenserhaltungskosten bezahlen? Wer bezahlt die Miete? Wer bezahlt die Krankenkasse in der Schweiz? Müsste ich weiterhin von Deutschland aus mit dem DE-Lohn für das alles aufkommen? Das würde ja finanziell gar nicht funktionieren.

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

1. März 2015 | 11:44

Antwort

von


(2984)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

der Unterhaltsanspruch richtet sich nach dem schweizerischen Recht.

Kindesunterhalt:

Feste Unterhaltssätze gibt es in der Schweiz nicht, sondern die Berechnung ist je nach Kanton unterschiedlich und muss dann auch individuell vorgenommen werden. Zum Teil wird der konkrete Bedarf des Kindes berechnet und dieses ist dann der Ausgangspunkt.

Eine andere Möglichkeit ist aber auch die Berechnung allein nach Ihrem Einkommen, so dass dann prozentual vom Einkommen gezahlt wird. Zum Beispiel wären 25-27% ihres anrechenbaren Einkommens bei einem Unterhalt für zwei Kinder anzunehmen.

Zu berücksichtigen sind Ihre Einkommensverhältnisse. Es wird nach Ihrem Umzug das Einkommen hier in Deutschland zu Grunde gelegt.

Ehegattenunterhalt:

Sollte Ihre getrenntlebende Frau nicht mehr in der Lage sein, zu arbeiten, was zunächst einmal nachgewiesen werden müsste, kann auch ein Unterhaltsanspruch der Frau in Betracht kommen.

Aber auch dieser immer individuell zu berechnen.
Der Anspruch orientiert sich aber immer an den ehelichen Verhältnisses und an dem individuellen Bedarf und ist dann zu berechnen.

Ihnen muss natürlich hier in Deutschland so viel verbleiben, dass Sie hier auch Ihre Kosten decken können. Es wird sich an den Selbstbehaltssätzen orientiert.

In den Unterhaltsbeträgen für die Kinder ist ein Anteil der Wohnkosten enthalten, als auch die Krankenversicherung. Gleiches gilt auch für den Unterhalt an die Frau. Mit Unterhaltszahlungen müssen Sie nicht noch zusätzlich für laufende Kosten aufkommen.

Sie müssen aber im Außenverhältnis vertragliche Verpflichtungen z.B. aus Mietvertrag vor Ihrer Auswanderung regeln. Eine vertragliche Verpflichtung ist losgelöst von irgendwelchen Unterhaltszahlungen und könnte daneben weiter bestehen, wenn Sie nicht mit Ihrem Auszug und der Auswanderung dieses regeln und aus der Verpflichtung entlassen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


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