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Kindesunterhalt nachfordern?

23. Mai 2006 10:20 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Ich bin sei 10 Jahren geschieden und habe zwei Töchter (15 und 18)die bei mir wohnen und beide noch zur Schule gehen. Mein Exmann ist unterhaltspflichtig, ich habe bei der Scheidung diesbezüglich einen Titel erhalten. Unterhalt kam immer nur spärlich und auf massives Drängen, seit zwei Jahren bezahlt der Kindsvater gar keinen Unterhalt. Begründung: Arbeitslos. Ich habe mir daraufhin Beistand beim Jugendamt geholt, die den Kindsvater auch mehrmals anschrieben, seine Bemühungen, eine Stelle zu finden, nachzuweisen. Den Aufforderungen kam er nicht nach. Das Ganze verlief dann im Sande - die Sachbearbeiterin des Jugendamtes kümmerte sich nicht mehr und ich habe auch resigniert und keinen Druck mehr ausgeüt. Mein Exmann ist mittlerweile selbstständig und rechnet sich natürlich arm...
Kann ich eigentlich den nicht gezahlten Unterhalt der vergangenen 25 Monate (immerhin 18 000 Euro) nachfordern?? Bzw.das Geld, das sicherlich auch weiterhin nicht kommt?

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn Sie einen Titel haben, der Ihren Ex-Mann zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, können Sie aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben, und zwar auch für die Vergangenheit. Verjährung ist nicht eingetreten - titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren - , und Ihr Ex-Mann wird Ihnen auch nicht entgegenhalten, dass Sie bzw. Ihre Töchter den Unterhaltsanspruch verwirkt hätten. Immerhin haben Sie ja versucht, mithilfe des Jugendamtes eine Lösung zu finden.

Sie können sich also eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels beim Amtsgericht beschaffen und dann den Gerichtsvollzieher mitsamt dem Titel zu Ihrem Ex-Mann schicken. Ob Ihr Ex-Mann allerdings zahlungsfähig ist bzw. über Vermögenswerte verfügt, in die vollstreckt werden kann, ist damit nicht gesagt. Sie sollten es aber auf jeden Fall versuchen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für eine Nachfrage wie auch für eine weitere Vertretung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

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