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Kindesunterhalt bei Lehre

19. Juli 2006 11:32 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Meine Tochter (16Jahre) beginnt am 1.9.d.J. eine Lehre. Der
Vater bezahlt derzeit €307 Unterhalt monatlich. Meine Tochter
wird im 1. Lehrjahr 661€ Brutto verdienen.
Wieviel Unterhalt schuldet der Vater in diesem Falle.

19. Juli 2006 | 11:45

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),


der Vater wird voraussichtlich überhaupt keinen, bzw. einen sehr viel geringeren Unterhalt zahlen müssen.


Dieses hängt vom NETTOeinkommen der Tochter ab, sowie dem anrechenbaren Nettoeinkommen des Vaters.


Vom Nettogehalt der Tochter der Tochter wird in der Regel, sofern Besonderheiten des Einzelfalles dieses nicht ausschließen, zunächst ein Betrag von 90,00 EUR abgezogen. Der dann bereinigte Betrag wird hälftig auf den Bedarf des Kindes angerechnet.


Dieses alles kann aber so nicht genau berechnet werden; hier sollte die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgen, da eine Vielzahl von Einzelfragen für die konkrete Berechnung zunächst geklärt werden müssen.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

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