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Kindergeldrücknahme nach Behördenfehler

30. Mai 2007 21:15 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Anfang April 07 wurde per Bescheid das Kindergeld für einen studierenden Sohn gestrichen und sofortiger Teilabzug von der Witwenversorgung (1000.-,da Bescheid mit Rückwirkung für 2006, insgesamt 5000.-€)vorgenommen. Dies, obwohl unser Steuerberater sofort Einspruch eingelegt und Aussetzung des Vollzugs beantragt hatte, da ganz klar ein Fehler/Versehen des Amtes vorlag (2005: 2500.- Studienausgaben , 2006 nur völlig unerklärte und unerklärliche 470.- anerkannt, da ist etwas untergegangen...)
Die Familienkasse S-H, bekannt für extrem lange Bearbeitungszeiten zahlt jetzt weder Familienzuschlag noch Kindergeld, hat aber (wegen des Einspruchs)die Raten-Abzüge erst einmal eingestellt.
Wie lange hat das Amt Zeit, zu "prüfen" (Belege liegen seit Anfang April dort)? Inzwischen fehlen uns bereits 1500.-€,die wir dringend benötigen. Wie und ab wann kann ich gegen die Untätigkeit vorgehen?

30. Mai 2007 | 22:03

Antwort

von


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66121 Saarbrücken
Tel: 0681-9405552
Web: https://www.rechtsanwaeltin-stiller.de
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zuerst möchte ich Sie daraufhin weisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall den Gang zu einer Kollegin/ einem Kollegen vor Ort ersetzt.
Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann nämlich die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund, der von Ihnen erhaltenen Angaben und eingesetzten Betrag wie folgt:

Sie haben Kindergeld nach dem EStG beantragt.
Untätigkeit liegt in der Regel vor, wenn nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten keine Entscheidung ergangen ist.
Voraussetzung ist aber, dass sämtliche Unterlagen vorliegen.
Nach Ihren Angaben liegen alle Unterlagen vor.
Sie können also nach 6 Monaten gegen die Untätigkeit in Form einer Untätigkeitsklage gegen die Nichtbescheidung vorgehen.
Die Finanzgerichte entscheiden über das Kindergeld nach dem EStG.

Vielleicht sollten Sie dem zuständigen Sachbearbeiter Ihre Situation schildern und ihn höflich bitten die Entscheidung zu beschleunigen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Tanja Stiller


Rechtsanwältin Tanja Stiller

ANTWORT VON

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