Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten wie folgt.
Sobald das volljährige Kind aus der elterlichen Wohnung auszieht, hat es den Anspruch auf das Kindergeld. Damit wird ein Teil des Unterhaltsbedarfs abgedeckt.
Hierbei ist es gleichgültig, wann sie sich offiziell umgemeldet hat. Es kommt nur auf die tatsächlichen Verhältnisse an.
Es würde in jedem Fall auch ausreichen, wenn sie mit im Mietvertrag steht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
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