Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Sie stellen bei der bisher zuständigen Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung, das Formular V-Kg11e finden Sie im Internet. Die Familienkasse prüft die Voraussetzungen, insbesondere, ob Sie das Kindergeld als Unterhalt von den Eltern bekommen.
Die Eltern müssen hierzu nicht zustimmen, sie werden aber auf jeden Fall beide angehört, ob Ihre Angaben zutreffen.
Ich kann Sie gerne vertreten, sollte es hier im Antragsverfahren Probleme geben,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Hallo,
leider bin ich mit Ihrer kurzen Antwort nicht zufrieden, für die ich nun 32 Euro bezahle. Das ich einen Abzweigungsantrag stellen kann, dass ist mir bewusst. Das wenn es Probleme gibt, ich einen Anwalt hinzuziehen kann ist mir auch bewusst. Deshalb hätte ich gerne meine Fragen, wie ich Sie oben formuliert habe beantwortet. Eine ausführliche Darstellung hätte schon stattfinden können.
Sind Ihre 30 Euro anrechenbar auf eine Vertretung? Sie würde zunächst unter Beratungshilfe laufen? Da ich auch aus Mainz komme, könnte man dies koodinieren
Sehr geehrter Fragesteller,
ich nehme hier gerne weiter Stellung. Ich hatte bereits die wesentlichem Fragen beantwortet, es bleibt noch der Hinweis, dass Sie selbstverständlich dort bei der zuständigen Familienkasse die neue Übergangssituation darlegen und den verlängerten Ausbildungszeitraum erklären. Der alte Antrag der Eltern läuft dann weiter mit dem Änderungsantrag auf Abzweigung.
Sie sollten den Antrag als eilbedürftig erklären. Alles weitere ergibt sich dann erst, wenn Sie den Antrag ausgefüllt haben, das ist jedoch nicht Gegenstand Ihrer Frage gewesen. Sie können mich gerne kurz anrufen, wenn Sie dabei Probleme haben.
Sofern das Kindergeld vorläufig an die Eltern weitergezahlt wird, erhalten Sie diese Beträge nur über einen Unterhaltstitel, aber nicht von der Kindergeldkasse.
Damit sind alle Ihre Eingangsfragen beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin