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Kindergeld nach dem BKG

| 15. April 2019 15:02 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Folgender Fall:

eine Familie wandert aus in einen EU-Staat und die Mutter (Frührentnerin) bekam hier Kindergeld nach dem BKG. Der Ehemann geht keiner Erwerbstätigkeit nach, war schon in Deutschland arbeitslos. Hat die Mutter weiterhin Anspruch auf das Kindergeld als Sozialleistung? Wie sieht es aus, wenn in dem Ausland ein weiteres Kind geboren wird?
















Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

solange die Mutter Rente aus Deutschland bezieht, erhält sie auch im EU-Ausland deutsches Kindergeld. Dies gilt auch für ein im Ausland geborenes, weiteres Kind.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 18. April 2019 | 06:13

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