Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
solange die Mutter Rente aus Deutschland bezieht, erhält sie auch im EU-Ausland deutsches Kindergeld. Dies gilt auch für ein im Ausland geborenes, weiteres Kind.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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